
Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V.


Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64am Main e. V.
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

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Topthemen
Wann und wie muss der Mieter Einbauten bei Mietende entfernen?
Und wann nicht?
Grundsätzlich ist der Mieter bei Vertragsende verpflichtet das Mietobjekt – von der durch den vertragsgemäßen Gebrauch der herbeigeführten Abnutzung abgesehen – in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand. Weitergehende Veränderungen, zum Beispiel Einrichtungen, Aufbauten oder sonstige bauliche Maßnahmen, hat er zu beseitigen.
Die Rückbaupflicht bezieht sich zunächst auf die vom Mieter selbst vorgenommenen Einbauten und Einrichtungen. Sie besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Mieter die Einrichtungen oder Einbauten im Rahmen seines vertragsgemäßen Gebrauchs vorgenommen hat oder wenn der Vermieter der Maßnahme zugestimmt hat; denn die Zustimmung bezieht sich im Allgemeinen nur auf die Vertragszeit.
Die Rückbaupflicht beinhaltet nicht nur die Entfernung von Einbauten und Einrichtungen, sondern auch die Wiederherstellung des früheren Zustands. Dazu gehört auch die Beseitigung von Schäden, die infolge des Rückbaus auftreten (zB beschädigter Wandputz oder Türblätter) ebenso wie die Behebung von Schäden, die durch die Einbauten oder Einrichtungen verursacht oder von ihnen kaschiert worden sind. Auf die Rückbaupflicht hat die Höhe der hierfür aufzuwendenden Kosten grundsätzlich keinen Einfluss.
Hat der Mieter vom Vormieter eine „verklebte“ Teppichauslegeware beispielsweise übernommen, haftet er für den Schaden, der durch die Entfernung am Unterboden entsteht, ebenso wie für die Beschädigung des Unterbodens durch Weichmacherauslöser.
Hat er eine abgehängte Holzdecke übernommen, haftet er auch für solche Dekorationsschäden, die erst nach der Entfernung der Holzdecke sichtbar werden. Das gilt auch dann, wenn ihm die laufenden Schönheitsreparaturen nicht wirksam übertragen worden sind; denn in diesem Zustand wird die Wiedervermietung der Wohnung erheblich erschwert, zumal der Vermieter einem Nachmieter die laufenden Schönheitsreparaturen nur unter wirtschaftlichen Einbußen übertragen könnte, so dass sich die Pflicht des Mieters aus § 241 II BGB entsprechend der Entscheidung des BGH vom 6.11.2013 zur Rückgabe der Wohnung in nicht auffälligen Farben ergibt.
Ausnahmen:
Vorgehen bei nicht entfernten Gegenständen bei Mietende:
Eine Aufbewahrungsfrist richtet sich nach den jeweiligen Umständen. Kriterien für ihre Bemessung können Vielzahl, Umfang und Wert der zurückgelassenen Sachen, Aufbewahrungsmöglichkeit des Vermieters, Zeit- und Kostenaufwand für die Entfernung, Kosten der Aufbewahrung und deren Deckung (zum Beispiel durch eine noch nicht verbrauchte Mietsicherheit) sein. Die für die Berliner Räumung in § 885 a IV ZPO geregelte Frist von einem Monat für die Aufbewahrung gibt nur für die Größenordnung der Fristbemessung einen Anhalt.
Den Mieter trifft allerdings keine Rückbaupflicht, wenn die Einbauten und Einrichtungen dazu dienten und dazu erforderlich waren, um den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Das gilt insbesondere, wenn er sich hierzu verpflichtet hat. Jedoch kann er hierzu auch ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt sein, wenn die Voraussetzungen einer Ersatzvornahme nach § 536 a II BGB vorliegen. Kriterium dafür, ob es sich um derartige Maßnahmen handelte oder ob die Maßnahmen (nur) dem eigenen Interesse des Mieters dienten, ist der vertraglich vereinbarte Zustand des Mietobjekts. Die Eignung hierzu kann sich aus dem vereinbarten Nutzungszweck ergeben, muss es aber nicht. Werden Leerräume vermietet, so kann es auch bei vereinbartem Wohnzweck Sache des Mieters sein, Herd und Spüle oder eine Heizmöglichkeit zu beschaffen. Das kann durch eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung zB aufgrund eingehender Wohnungsbesichtigung bewirkt werden. Der Vermieter schuldet in diesen Fällen nur das Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten unter anderem für Energie, Wasser und Beheizung.
Der Mieter ist zum Rückbau ebenfalls nicht verpflichtet, wenn der Vermieter hierauf verzichtet hat. Der Verzicht muss eindeutig erfolgen und setzt einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Willen voraus. Ein solcher folgt nicht schon daraus, dass der Vermieter die Einbauten bzw. Einrichtungen des Mieters genehmigt hat, selbst wenn er keinen Rückbauvorbehalt gemacht hat; denn die Genehmigung ist im Allgemeinen auf die Veränderung für die Dauer der Vertragszeit beschränkt.
Der Vermieter kann nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Mieter an zurückgelassenen Gegenständen den Besitz aufgegeben hat. Das gilt insbesondere bei noch werthaltigen Sachen. Die Abgrenzung zu wertlosen Gegenständen, insbesondere Sperrmüll, ist nicht immer leicht vorzunehmen, so dass Vorsicht bei voreiliger Entsorgung geboten ist. Zwar liegt im Zurücklassen von Sachen in den Mieträumen eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht, sofern nicht aus dem Umfang auf eine Teilräumung und damit auf ein Vorenthalten im Sinne von § 546 a BGB geschlossen werden kann. Die gerichtliche Durchsetzung eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs nach §§ 280 III, 281 I BGB wird in der Regel jedoch unwirtschaftlich sein. Da es sich meist um unpfändbare Gegenstände handeln wird, wird auch eine Verwertung über das Vermieterpfandrecht leerlaufen.
Zur Entsorgung ist der Vermieter nur berechtigt, soweit es sich um offenkundig wertlose Gegenstände handelt. Im Zweifel wird der Vermieter dem Mieter (vorsorglich) eine (letzte) Frist zur Abholung setzen und die Entsorgung oder alternativ die Aufbewahrung auf Kosten des Mieters androhen und nach fruchtlosem Fristablauf entsprechend verfahren.

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- Modernisierungsmieterhöhung
- WEG: Prozessführungsbefugt
- E-Mobilität
- Denkmalschutz
- Unpünktliche Mietzahlungen – was nun?
- Verspätete Rückgabe der Mietsache
- Wohngebäudeversicherung
- Erbschaftsteuer
- Schadensersatz für Mängel
- Vereinbarte Miete erhöhen
- Modernisierung
- Mieterselbstauskunft
- Verlust des Wohnungsschlüssels
- Bebauungsplan
- Mietenbegrenzungsverordnung
- Fehlinformation als Mietmangel
- Vorsteuerabzug auf Mieterstrom
- Eigenbedarfskündigung
- Persönliche Teilnahme untersagt?
- Vorzeitige Erbschaft
- Eigenbedarf darlegen
- Fragwürdiges Preisschild am Haus
- Straßenausbaubeitrag rechtswidrig
- Grunderwerbsteuergesetz
- Stimmrecht in der WEG
- Umlage von neuen Betriebskosten
- Rückläufige Wohneigentumsquote
- Wohnen in Deutschland
- Ersatzansprüche des Vermieters
- Klimabonus: Steuervorteil erweitert
- Absage bei Rechtsunsicherheit
- Maklerkosten als Schadensersatz?
- Countdown für Sonderabschreibung
- Verwalter & Verträge
- Baugrund prüfen
- Wohnungsbesichtigung trotz Corona?
- Heizen mit Öl und Gas?
- Störung des Hausfriedens
- Immobilienpreise trotzen Corona
- Grunderwerbsteuer bei Teileigentum?
- Gewerbemiete in der Corona-Pandemie
- Verwaltervertrag veröffentlicht
- Jahressteuergesetz: verbilligte Miete
- Pflichtwidrigkeit des Verwalters?
- Rechtswidrige Bescheinigungen
- Messie-Mieter
- Verteilung der Heizkosten
- Jahressteuergesetz: Homeoffice
- Gewerbemietrecht und Covid-19
- Rückbau in der WEG
- Novelle des EEG 2021
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Maklergebühren - wer zahlt?
- Mietpreisbremse
- Fehlverhalten von Besuchern
- Betriebskosten aus Kaution
- Asbest in Gebäuden
- Neue Gesetzgebung 2021
- Anpassung der Geschäftsgrundlage
- Abschreibung für Abnutzung
- Betriebskostenabrechnung
- Jahresabrechnung der WEG
- Kostenübernahme bei Instandsetzung
- Betriebskostenabrechnung zustellen
- Kleinreparaturen
- Gaststätte oder Shisha-Bar?
- Novelle des EEG
- Müllentsorgung im Mietshaus
- Belastung durch Wohnkosten
- Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf
- Coronabedingte Schließungen
- Wohnungseigentümerversammlung
- Homeoffice
- Novelle des WEG
- Ferienwohnungsverkauf
- Eigentümerversammlungen und Covid-19
- Nachbarrecht
- Haustürsicherung
- Klimapolitik: Wer zahlt?
- Was ist ein Mietvorvertrag?
- Abrisskosten
- WEG und Covid-19
- Modernisierungsvereinbarungen
- Frist für Baukindergeld verlängert
- WEG-Reform im Überblick
- Novelle des Baugesetzbuches
- Reform des Wohnungseigentumsrechts
- Gebäudeenergiegesetz
- Begründung der Eigenbedarfskündigung
- Schlüsselverlust
- Nachmieter wird gestellt?
- Modernisierungsmieterhöhung
- Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot?
- Treppenhausreinigung
- Recht auf Hausordnung
- WEG Verwalter
- Explosion der Nebenkosten
- Zwischenablesung der Betriebskosten
- Weniger Emissionen
- Mietminderung
- Baubeschreibungen
- Gebäudeenergiegesetz
- Brandschutz
- Anbringung von Jalousien
- Immobilienkauf
- Austausch des Bodenbelags
- Steckerfertige Fotovoltaikanlagen
- Voraussetzungen der Untervermietung
- Verwalterbestellung
- Barrierearmer Wohnraum
- Mietminderung wegen Baulärm
- BGH-Urteil zur Renovierung
- Mehrwertsteuersenkung
- Baukulturbericht 2020/21
- Kündigung
- Erbschaftsteuer
- Einbruchschutz
- Absenkung der Umsatzsteuer
- Teilung der Maklerkosten
- Moderne Fenster
- Bauaufsichtliches Einschreiten
- Umbau in der Mietwohnung
- Hausbau
- Kündigung durch den Eigentümer?
- Baukosten
- Minderungsausschluss
- Zinsen in der Corona-Krise
- Kein Gewohnheitsrecht
- Schreckliche Farben?
- Notdienstpauschale nicht umlagefähig
- Abberufung des WEG-Verwalters
- Möblierte Wohnungen
- Austausch alter Ölkessel
- Mietspiegel 2020
- Grillen – Was ist erlaubt?
- Steuer-Erleichterungen
- Ortstermine durch Sachverständige
- Gewerberaummietrecht
- Darlehen für Immobilienkredite
- Sanierung und Modernisierung
- Nachbars Äste
- Qual der Wahl
- Erbbaurecht und Erbbauzins
- Online-Umfrage
- Neue Online-Seminare
- Mietpreisbremse verschärft
- Corona und gewerbliche Mieter
- Wie entsteht eine WEG?
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- Eltern-Kind-Zentrum in WEG
- Falsch berechnete Wohnfläche
- Räumungsfristen und Corona
- Ladestationen vorbereiten
- Wohnungseigentum entziehen?
- Tipps für Haus und Garten
- Hunde im Garten
- Energetische Modernisierung
- Mietpreisbremse
- Grillen erlaubt?
- Poolbau
- Haustiere: Wer haftet für Schäden?
- Müll falsch befüllt?
- Augen auf beim Wohnungskauf
- Sanierungsmaßnahmen überprüfen
- Drogenhandel führt zu Kündigung
- Stromvertrag: Wer ist Kunde?
- Was bedeutet "neu für alt"?
- Vermieter außen vor
- Statistische Tricks
- Haftung für Sturmschäden?
- Abwasserrohr verstopft
- Eigenbedarfskündigung
- Bau- und Instandhaltungskosten
- Weniger Feinstaub
- Straßensanierung
- Stellplatzmietvertrag grundlos kündigen?
- Rückabwicklung von Baukrediten
- Eigentümerversammlung
- Übergangsfrist Zweitwohnungsteuer
- Gewerberaummietrecht
- Gratiszeitungen unerwünscht
- Instandhaltung? Modernisierung?
- Auslegung des Begriffs „Verwaltung“
- WEG: Wohnungseigentum entzogen?
- Schneemassen auf dem Dach
- Hausgeldansprüche geltend gemacht
- Novelle der Heizkostenverordnung
- Immobilienbewertung
- Zufriedene Mieter – zufriedene Vermieter
- Winterdienst - wer haftet?
- Zahl der Gerichtsverfahren
- Datenverarbeitung
- Laufende Gesetzgebungsverfahren
- Klimapaket
- Bauliche Veränderung in der WEG
- Nachbarschutz
- Rauchwarnmelder-Fehlalarm
- Mieterstrom
- Immobilienverkauf durch Fachmann
- Unerlaubte Untervermietung
- Frostschutz
- Einbauten des Mieters
- Starkregen und Sturzfluten
- Klimapaket
- Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
- Richtig vermieten
- Streit in der WEG
- Schadensersatzpflicht bei Mietende
- Kein Beseitigungsanspruch
- Richtig heizen verpflichtet?
- Schadensersatz für abgerissene Tapete
- Mieterhöhung ohne Mietspiegel
- Beschlussanfechtung zurückgenommen
- Die aktuelle EZB-Politik
- Bildung von Wohneigentum stagniert
- WEG-Reform nimmt an Fahrt auf
- Untervermietung – Was ist (nicht) erlaubt?
- Mietkaution abrechnen
- Schlüsselverlust in Wohnungsanlage
- Abwrackprämie für alte Kessel
- Ortsübliche Vergleichsmiete Teil 1
- Ortsübliche Vergleichsmiete Teil 2
- Eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten
- Verwalterneubestellung in der WEG
- Neue Abschreibungsmöglichkeiten
- Kauf einer Bestandsimmobilie
- Zu enger Stellplatz
- Smart gespart: Thermostatventile
- Privat statt Staat
- Klimapolitik
- Wohnungsbedarf und Leerstand
- Normaler Mietgebrauch oder Schaden?
- Gefährlich und teuer
- Kinderlärm als Mietmangel?
- Sondereigentum in der WEG
- Erbschaftsteuerfrei ins geerbte Elternhaus
- Eigenbedarf wegen Trennung
- Vorsicht bei Neuvermietung
- Mängelbeseitigung verweigert
- Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters
- BGH stärkt Verbraucherrechte
- Ortsübliche Berechnungsmethode
- Beschläge und Scharniere austauschen
- Abnahme der Endleistung zählt
- Angespannte Wohnungsmärkte
- Mietpreisregulierung
- Grundsteuerreform
- Gebäudeenergiegesetz
- Anbahnung des Mietverhältnisses
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- Pläne zur Verschärfung der Mietpreisbremse
- Beschränkung der Steuerfreiheit
- Schneefanggitter und Co.
- Hat der Wohnungsmarkt versagt?
- Energiewende in Gebäuden
- Instandsetzung von Fenstern
- Reform der Grundsteuer
- Reform von Wohngeld und Lastenzuschuss
- Steuerprogramme im Test
- Mieter verhindert die Mängelbeseitigung
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- Messie-Mieter kündigen?
- Ende des Mietverhältnisses
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