Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Normaler Mietgebrauch oder Schaden?

§ 546 BGB regelt eine Selbstverständlichkeit: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Der Mieter muss die Mietsache in dem Zustand zurückgeben, in der sie sich bei Gebrauchsüberlassung befand. Davon ausgenommen sind Veränderungen und Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch eingetreten sind. Die Rückgabe im ursprünglichen Zustand bedeutet, dass der Mieter die eingebrachten Sachen entfernen, Einrichtungen beseitigen, etwaige Schäden beheben und vorgenommene Umbauten rückgängig machen muss.
Nicht allzu selten kommt es dabei zwischen Vermieter und Mieter zur Auseinandersetzung darüber, ob sich die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Parkettböden, die durch Kratzer oder andere Gebrauchsspuren in Mitleidenschaft gezogen wurden, bilden dabei ein beliebtes Streitthema, da dies unweigerlich mit der Frage verbunden ist, ob das Parkett abgeschliffen werden muss und wer dabei die Kosten zu tragen hat.

Handelt es sich um Abnutzungserscheinungen ist der Vermieter für die Renovierung zuständig ohne dass er entstehende Kosten von dem Mieter ersetzt verlangen kann. Ist der Parkettboden allerdings nicht abgenutzt, sondern beschädigt, haftet der Mieter. Die Höhe der Kosten, die auf den Mieter zukommen, sind nicht mit einem neuen Parkett anzusetzen, sondern danach zu bemessen, wie alt das Parkett ist. Sofern die Nutzungsdauer des Parkettbodens noch nicht vollständig abgelaufen ist, braucht der Mieter nur anteilig für den entstandenen Schaden aufzukommen. Von diesem Abzug neu für alt ist allerdings noch der Wertverlust des Parkettbodens abzuziehen.

Während kleine Kratzer zum vertragsgemäßen Gebrauch zählen, können Abdrücke von Pfennigabsätzen, tiefe Kratzer durch Möbelrücken oder Kratzer durch Tierhaltung einen Schaden darstellen, mit der Folge, dass der Mieter für diese Schäden die Haftung übernimmt.
Ob derartige Kratzer bzw. andere Gebrauchsspuren des Parkettbodens einen normalen Mietgebrauch darstellen oder ob dabei von einem vertragswidrigen Gebrauch auszugehen ist, ist stets eine Einzelfallentscheidung. Klare Kriterien, die eine Abgrenzung zwischen Abnutzungserscheinungen infolge vertragsgemäßen Gebrauchs einerseits zu Schäden infolge vertragswidrigen Verhaltens andererseits ermöglichen, lässt die Rechtsprechung nicht erkennen.

Um allerdings einen positiven Ausgang zu ermöglichen, sollten Vermieter frühzeitig auf eine genaue Dokumentation der Schäden am Parkett achten und diese möglichst genau beschreiben. Darüber hinaus empfehlen sich Lichtbildaufnahmen.
Tanita Sljivic RechtstippTanita Sljivic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt