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Wer zahlt?

Eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten eines Miteigentümers in der Wohnungseigentumsgemeinschaft?

Ein friedliches Zusammenleben in einer Gemeinschaft setzt stets die Einhaltung gewisser Spielregeln voraus. So kann ein Sondereigentümer, als Teil einer Wohnungseigentumsgemeinschaft – kurz WEG – nicht „einfach mal so“ Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen beauftragen und im Nachgang die Kosten von der Gemeinschaft ersetzt verlangen, ohne dass zuvor die Gemeinschaft einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Leider kommt es in der Praxis dennoch des Öfteren genau zu solchen Sachverhalten, welche dann nicht selten im Streit innerhalb der WEG enden. Der ausführende Sondereigentümer zeigt sich erbost – so hat er der Gemeinschaft doch einen Gefallen getan. Die Gemeinschaft dagegen befürchtet, von unüberschaubaren Kosten überrascht zu werden.

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2019 steht nun jedoch fest, dass es keinen Ersatzanspruch für eigenmächtig vom Wohnungseigentümer durchgeführte Instandsetzungs- oder –haltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum gibt. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn die durchgeführten Maßnahmen ohnehin erforderlich gewesen wären oder der Wohnungseigentümer in der irrigen Annahme handelte, selbst verpflichtet gewesen zu sein. In diesen Fällen, bleibt der in Vorleistung getretene Wohnungseigentümer folglich auf den Kosten sitzen. Anders liegt der Fall nur, wenn Gefahr in Verzug vorliegt. Droht der Gemeinschaft ein erheblicher Schaden, so kann jeder Sondereigentümer Maßnahmen ergreifen, welche die drohende Gefahr einschränken. Allein in diesem Fall kann der Sondereigentümer sich die aufgewendeten Kosten im Nachgang von der Gemeinschaft ersetzen lassen.

Den Beteiligten ist daher dringend anzuraten, vor Beauftragung einer kostenträchtigen Instandsetzung- oder Instandhaltungsmaßnahme, im Rahmen der Eigentümerversammlung hierüber zu beraten und zu beschließen. Bestenfalls arbeitet man hier eng mit der Hausverwaltung zusammen.
So geht keiner der Parteien die Gefahr ein, unnötige Kosten zu verursachen und wahrt damit sicherlich auch den Frieden innerhalb der Gemeinschaft.
Tanja Petkovic RechtstippTanja Petkovic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt