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Mieterstrom

Bericht des Ministeriums beleuchtet Schwachpunkte

Beim Mieterstromgesetz sollte dringend nachgebessert werden. Notwendig sind vor allem Maßnahmen, welche die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sichern. Das belegt ein wissenschaftlicher Bericht, den das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet hat. Die Experten haben die Marktentwicklung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen untersucht und die Betreiber von PV-Anlagen sowie Verbraucherzentralen und Mieterverbände befragt. Darüber hinaus enthält der Bericht eine umfangreiche Potenzialabschätzung für PV-Mieterstromanlagen auf Nichtwohngebäuden.

Marktentwicklung
Bis zum 3. Juli 2019 wurden 677 Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 14 Megawatt bei der Bundesnetzagentur gemeldet – weniger als ein Prozent der erwarteten Zahl. Allein auf Bayern und Baden-Württemberg entfallen 44 Prozent der bundesweiten Mieterstromleistung. Die relative Mehrheit aller Anlagen (38 Prozent) wurde von Privatvermietern installiert; 28 Prozent ordnen sich als Energieunternehmen oder Stromlieferant ein, 12 Prozent als Betriebsführer von Solaranlagen. Gewichtet nach der Anlagenleistung ergibt sich ein anderes Bild: 63 Prozent entfallen auf Energieunternehmen, 11 Prozent auf Betriebsführer von Solaranlagen und nur 7 Prozent auf Privatvermieter. Der durchschnittliche Anteil der Mietparteien, die bei EEG-geförderten Mieterstromprojekten Mieterstrom beziehen, wird im Mittel in Neubauten mit knapp 90, in Bestandsgebäuden mit 78 Prozent angegeben.

Hemmnisse beim Zubau
Aus Sicht der Befragten sind der Abrechnungsaufwand, der administrative Aufwand für das Messkonzept und der technische Aufwand für das Messkonzept jeweils relevante oder sehr relevante Hemmnisse für den Zubau. Als weitere Hindernisse benennen sie Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit den Verteilnetzbetreibern sowie die Regelung zur Anlagenzusammenfassung.

Wirtschaftlichkeit
Vor allem die Einsparung von Netzentgelten, Umlagen, Abgaben und Steuern tragen zur Wirtschaftlichkeit bei. Im Gegensatz zur Eigenversorgung fällt jedoch bei Mieterstrommodellen die volle EEG-Umlage an. Zusätzliche Kosten entstehen durch Messung, Abrechnung und Vertrieb. Nur wenn diese Kosten gering ausfallen, lassen sich Mieterstrommodelle mit einer dem Risiko angemessenen Rendite realisieren, so der Bericht. Zum Teil können die laufenden Kosten durch den Mieterstromzuschlag kompensiert werden. Der ist jedoch an die Höhe der Einspeisevergütung gekoppelt und damit seit dem dritten Quartal 2018 auf dem Sinkflug. Das verringert die Rentabilität und schmälert die Investitionsanreize. Die Experten sehen darin die Gefahr, dass die ohnehin auf niedrigem Niveau befindlichen Aktivitäten zum Erliegen kommen.

Empfehlungen
Ansatzpunkte für eine Verbesserung sehen die Autoren in der Anhebung der Vergütungssätze auf die ursprüngliche Höhe im Jahr 2017, der Aufhebung der Koppelung des Mieterstromzuschlags an die Einspeisevergütung, der Abschaffung der Anlagenzusammenfassung und der Zulassung von Energiedienstleistern als Mieterstromlieferant (Lieferkettenmodell).

Den ganzen Bericht können Sie hier herunterladen:
https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Mieterstrom/mieterstrom.html