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Kurz notiert

Laufende Gesetzgebungsverfahren

Das Bundeskabinett hat Ende Oktober 2019 den vom Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die damit vollzogene Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG ohne nennenswerte Verschärfungen der bisherigen Anforderungen kann auch als Erfolg der Bestrebungen von Haus & Grund gewertet werden. Neu aufgenommen wurden bereits Maßnahmen aus dem erst Ende September beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030.

Der Bundestag hat in erster Lesung über den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung beraten. Sie soll ab 1. Januar 2020 eine weitere Säule in der existierenden Förderkulisse bilden. Folgende energetische Maßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum sollen dann steuerlich gefördert werden:
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizungsanlage,
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern diese älter als zwei Jahre sind).

Haus & Grund Deutschland fordert ergänzend, die aktuellen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für private Vermieter effektiver zu gestalten.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer wurde auf 2020 verschoben. Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken und Uneinigkeit über das weitere Vorgehen innerhalb der Regierungskoalition.