Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Klimapaket

Förderung von Klimaschutz im Gebäudebestand wird gebündelt

Die Bundesregierung will im Rahmen ihres Klimapakets die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen attraktiver gestalten. Das soll durch eine Bündelung der bereits bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden Förderangebot geschehen, der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG).

Das Versprechen der Bundesregierung lautet: Die Komplexität der Gebäudeförderlandschaft soll mit der BEG stark reduziert werden.

Förderprogramme werden zusammengelegt
Aus den aktuell teils vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und teils von der KfW abgewickelten Förderprogrammen – CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm, Anreizprogramm Energieeffizienz und Heizungsoptimierung mit insgesamt 10 Teilprogrammen – soll in Zukunft ein einziges Programm mit drei Teilprogrammen entstehen. Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien soll so unter einem inhaltlichen Dach zusammengeführt werden. Die angekündigten Teilprogramme unterscheiden zunächst zwischen einer systemischen Maßnahme – also einer Vollsanierung oder einem Neubau auf Effizienzhausniveau – oder einer Einzelmaßnahme, um das energetische Niveau in kleineren Schritten zu verbessern. Bei den systemischen Maßnahmen wird dann noch unterschieden, ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude adressiert werden. So entstehen drei Teilprogramme.

Ein Antrag für alle
Bei aufwendigen Sanierungen sollten weiterhin qualifizierte und neutrale Energieberater in Anspruch genommen werden sowie im Anschluss daran eine Fachplanung und Baubegleitung. Fachplanung und Baubegleitung sind bei systemischen Maßnahmen generell förderfähig. Bei Einzelmaßnahmen besteht die Förderfähigkeit nur in Kombinationen von mindestens zwei Einzelmaßnahmen, bei denen wenigstens zwei Gewerke beteiligt sind. In der neuen BEG sollen Antragsteller eine Förderung für alle relevanten Teilaspekte ihres Neubau- oder Sanierungsvorhabens auf Grundlage eines einzigen Förderantrags erhalten können.

Förderung von Effizienzhaussanierungen
Effizienzhaussanierungen betreffen nur Bestandsgebäude. Hier soll die Regelung flexibilisiert werden, indem zukünftig alle Gebäude förderfähig sind, deren Bauantrag vor mehr als zehn Jahren gestellt wurde. Bislang gelten Gebäude mit einem Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 als Bestandsgebäude. So werden über die Laufzeit des Programms nach und nach mehr Gebäude förderfähig. Weitere Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist das Erreichen eines höheren Effizienzhausniveaus. Künftig gibt es nur noch die Effizienzhausstufen EH 100, EH 70, EH 55 und neu EH 40. Die Effizienzhausstufen 115 und 85 sollen entfallen.
So bewertet Matthias zu Eicken, Referent Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik bei Haus & Grund Deutschland, die Pläne:
Die vereinfachte Antragstellung für Eigentümer könnte endlich Licht in den Förderdschungel bringen. Kämen Hauseigentümer einfacher an finanzielle Mittel, würden sie sich eher für eine energetische Sanierung entscheiden – so der Gedanke hinter der neuen Förderstrategie. Gut so! Hinter den blumigen Versprechungen der Politik stehen jedoch enorme Herausforderungen in der Umsetzung. Für sich genommen komplexe Förderprogramme zusammenzulegen, schafft erst einmal neue Hürden, die gemeistert werden müssen – übrigens nach wie vor von zwei Institutionen.