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Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers:

Hafte ich für alle Sturmschäden?

Kaum ist Sturm Sabine weitergezogen, zeigen sich erste unliebsame Hinterlassenschaften. Bäume sind umgestürzt, Keller sind vollgelaufen, Dächer wurden abgedeckt.

Nicht selten kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf, welche Pflichten den Eigentümer treffen, für ausreichend Sicherheit zu sorgen, sodass von dessen Eigentum keine Gefahr ausgeht.

Teuer kann es werden, wenn Bäume umfallen und erhebliche Schäden an fremdem Eigentum verursachen. Fällt der Baum auf das Nachbargrundstück stellt sich die Frage nach der Kostenlast. Hierbei sind grundsätzlich zwei Szenarien möglich:

Gab es in der Vergangenheit bereits Anzeichen dafür, dass der Baum sich nicht mehr bester Gesundheit erfreut und gar die Standfestigkeit zweifelhaft ist, muss der Eigentümer oder unter Umständen dessen Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

War keine Vorschädigung des Baumes erkennbar, trägt dagegen die Gebäudeversicherung des Nachbarn die Kostenlast.

Um das eigene Kostenrisiko also möglichst auszuschließen, sollte jeder Eigentümer, die im Eigentum stehenden Bäume regelmäßig auf deren Gesundheit und Standfestigkeit überprüfen lassen.

Den Eigentümer trifft hier eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Daraus folgt, dass der Eigentümer zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahr diejenigen Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutz gegen Astbruch und Windwurf erforderlich und unter Berücksichtigung des Umfangs des Baumbestandes zumutbar sind.

In der Regel genügt hierfür eine in angemessenen Abständen ordnungsgemäß durchgeführte Sichtprüfung. Die Frage, wie oft mögliche Gefahrenquellen zu kontrollieren sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr hängt das Prüfbedürfnis von der Gefahrenquelle und der potenziellen Gefährdung im Einzelfall ab. Steht etwa ein junger Baum frei auf dem Grundstück oder handelt es sich um einen morschen Baum nah an der Nachbarsgrenze?

Zeigen sich konkrete Anhaltspunkte für eine mangelhafte Stabilität, ist dem Eigentümer in jedem Fall eine eingehende fachmännische Untersuchung anzuraten.
Tanja Petkovic RechtstippTanja Petkovic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main