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Müllentsorgung

Was tun bei Falschbefüllung?

Die gelbe Tonne darf vom zuständigen Unternehmen nicht entfernt werden, wenn diese falsch befüllt wurde. Das gilt auch, wenn die Nutzungsbedingungen den Abzug der Tonne bei wiederholter Falschbefüllung vorsehen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden (Urteil vom 1. Oktober 2019, 4 U 774/19).

In dem besagten Fall klagte eine Vermieterin gegen den Betreiber der gelben Tonne. Dieser hatte die Recyclingtonne vom Grundstück der Vermieterin abgezogen, nachdem die Mieter der Klägerin diese wiederholt falsch befüllt hatten.

Verbotene Eigenmacht
Die Richter befanden, dass der Abzug der Tonne „verbotene Eigenmacht“ darstelle. Der Betreiber sei dazu nicht berechtigt, selbst wenn die Nutzungsbedingungen dieses vorsehen würden. Der Vermieterin stehe aber kein Schadensersatzanspruch für das Aufstellen von Ersatztonnen zu. Denn die Kosten dafür wären auch dann angefallen, wenn das Entsorgungsunternehmen anstatt die Tonne zu entziehen, diese nicht gelehrt hätte.

Die sächsischen Instanzengerichte werden die Entscheidung regelmäßig beachten. Die Entscheidungsgründe können aber auch die Gerichte anderer Bundesländer überzeugen.

Bedeutung für die Vermietungspraxis
Nach diesem Urteil darf der Betreiber zwar nicht einfach die gelbe Tonne vom Grundstück der Eigentümer entfernen. Er darf aber wegen falscher Befüllung die Entleerung verweigern oder aber sich diese zusätzlich vergüten lassen, sofern die Nutzungsbedingungen dies vorsehen.

Will der Vermieter vermeiden, dass eine falsch befüllte gelbe Tonne nicht mehr entleert beziehungsweise die Entleerung in Rechnung gestellt wird, muss er auf das Verhalten seiner Mieter Einfluss nehmen. Das kann gelingen, indem er sie zum Beispiel anmahnt und die Einhaltung kontrolliert. Oder er lässt den Müll durch Personal nachsortieren. Diese Kosten kann der Vermieter als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen.

Tipp

Eine Falschbefüllung liegt nicht nur dann vor, wenn die gelbe Tonne mit Abfall befüllt wird, der nicht auf der Tonne abgebildet ist. Sie liegt auch dann vor, wenn die Verpackungen in der Tonne zu stark verdichtet werden, sodass sie sich durch heben und rütteln nicht mehr lösen lassen. Auch eine zu volle Tonne, deren Deckel nicht mehr schließt, ist fehlerhaft befüllt.