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Weitere Verlängerung und Verschärfungen der Mietpreisbremse – wird es für Vermieter jetzt teuer?

Nun ist es offiziell: Bundestag und Bundesrat haben die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 beschlossen.

Zur Erinnerung: Was bezweckt die „Mietpreisbremse“? Durch die Regelung der Mietpreisbremse erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll und so den Wohnungsmarkt zu regulieren. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Hiervon ausgenommen sind seit 2014 neu gebaute Wohnungen, umfassend sanierte Wohnungen sowie Wohnungen, deren Vormiete oberhalb der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete lag. Grund für die berechtigten Ausnahmen sind vor allem die Förderung der Wohnraumschaffung.

Die neue Verschärfung der Mietpreisbremse betrifft derweil insbesondere die Regelung, dass Mietern künftig auch ein Rückforderungsanspruch wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn zustehen soll.

Viele Vermieter stellen sich nun verunsichert die Frage: Wird es jetzt richtig teuer? Muss ich meinem Mieter Geld zurückzahlen?

Hier kann Entwarnung gegeben werden.

Der Rückforderungsanspruch betrifft nur diejenigen Mietverhältnisse, welche nach Eintreten der Gesetzesänderung – also nach dem 01.04.2020 – begründet werden.

Hiernach steht dem Mieter künftig ein Anspruch auf Rückzahlung der gesamten ab Beginn des Mietverhältnisses zu viel gezahlten Miete zu, wenn er den Verstoß gegen die Mietpreisbremse in den ersten 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügt und das Mietverhältnis bei Zugang der Rüge noch nicht beendet war.

Für bereits bestehende Mietverhältnisse bleibt es dabei, dass eine Rüge nur für die Zukunft wirkt.
Tanja Petkovic RechtstippTanja Petkovic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.