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Hausbau

Gründliche Bauabnahme ist wichtig

 
Mit dem Hausbau und dem bevorstehenden Einzug in die eigenen vier Wände endet eine aufregende Zeit. Damit Bauherren jedoch dann keine bösen Überraschungen erleben, sollten sie mit der Bauabnahme vorher das neue Zuhause gründlich prüfen.
 
Mal schließen Fenster und Türen nicht richtig und müssen nachjustiert werden, mal fehlen Dichtungen oder Abdeckungen, mal sind Fliesen bei den Bauarbeiten beschädigt worden. Das ist alles kein Problem, solange die Abnahme noch aussteht.
 
Bei der Bauabnahme werden sowohl die einzelnen Bauleistungen im gesamten Haus als auch im Außenbereich unter die Lupe genommen. Dabei sollten alle Mängel und Auffälligkeiten genauestens in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Zur Bauabnahme sollte ein unabhängiger Experte – das kann der mit der Planung beauftragte Architekt sein – hinzugezogen werden. Bauherren sollten möglichst gleich bei der Abnahme mit der Baufirma besprechen, wie und wann die Mängel behoben werden.

Nicht vorschnell abnehmen
Ärgerlich ist es, wenn die Bauherren das Haus bereits abgenommen oder bezogen haben und vielleicht sogar schon die Schlussrechnung bezahlen, bevor sie die Problemstellen moniert haben. Dann wird es oft schwer, die Firma zur Nachbesserung zu bewegen. Denn vor der Abnahme liegt die Nachweispflicht beim Bauunternehmer, dass sein Bauwerk mängelfrei ist. Danach liegt die Beweislast, dass ein Mangel
besteht, beim Bauherrn. Und wer die Beweislast trägt, muss die anfallenden Kosten im Streitfall vorstrecken oder bleibt am Ende auf den Kosten sitzen.

Gewährleistungsdauer
Sobald die Bauabnahme abgeschlossen ist, beginnt die Gewährleistung – der Zeitraum, in dem der Bauherr bei nachträglich auftretenden Mängeln einen Anspruch auf Nachbesserung hat. Haben Bauherr und Baufirma im Vertrag nichts anderes vereinbart, greift das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren vorsieht.

„Nach der Bauabnahme kehrt sich die Beweislast um.“

Checkliste für eine sorgfältige Bauabnahme

  1. Führen Sie die Abnahme gemeinsam mit einem Fachmann durch.
  2.  Prüfen Sie jeden einzelnen Raum auf Mängel und vergessen Sie auch nicht Außenanlagen, Keller und Dach.
  3. Prüfen Sie die Funktion aller bedienbaren Bauteile und der technischen Anlagen, wie Heizung und Badarmaturen.
  4.  Prüfen Sie die baulichen Maße der Räume und gleichen Sie die Ausführungen mit den Angaben in der Baubeschreibung ab.
  5. Prüfen Sie, ob Sonderwünsche ausgeführt wurden.
  6. Erstellen Sie gemeinsam ein Abnahmeprotokoll und halten sie darin sämtliche Mängel fest.
  7. Lassen Sie sich technische Anlagen, wie zum Beispiel die Heizung, genau erklären und fragen Sie nach den Bedienungsanleitungen.
  8. Unterzeichnen Sie das Abnahmeprotokoll erst dann, wenn Sie es gründlich geprüft haben und alle Mängel tatsächlich aufgeführt sind.