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Steckerfertige Fotovoltaikanlagen des Mieters

Welche Rolle spielt der Vermieter?

Immer mehr Mieter wollen kleine Fotovoltaikanlagen nutzen, um ihre Stromrechnung zu reduzieren. Müssen Vermieter dies dulden? Da diese PV-Anlagen nur unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden können, haben Vermieter teilweise ein Mitspracherecht.
 
Steckerfertige PV-Anlagen sind kleine Fotovoltaikanlagen, die auf Balkonen installiert und mittels Stecker an den heimischen Stromkreis angeschlossen werden können. Der mit den Anlagen erzeugte Strom wird direkt in der Wohnung verbraucht oder gegen Erhalt einer Vergütung in das allgemeine Stromnetz eingespeist.

Spezielle Energiesteckdosen nötig
Verboten ist es, PV-Anlagen an normale Steckdosen anzuschließen. Dies ist nur für Energiesteckdosen zulässig. Zwar darf der Mieter vorhandene Steckdosen umrüsten oder sogar eine neue Steckdose eigenmächtig installieren. Das gilt aber nur, wenn er diese Arbeiten von einem Fachhandwerker durchführen lässt. Sollte hierbei in die Bausubstanz eingegriffen werden, etwa durch einen Wanddurchbruch oder eine Unterputzverlegung, ist dies nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig.

Stromnetz und Zweirichtungszähler
Zudem dürfen PV-Anlagen nur an das Stromnetz der Wohnung angeschlossen werden, wenn dieses dafür ausgelegt ist. Anderenfalls drohen Kabelbrände. Eine Nachrüstung muss der Vermieter hierfür allerdings nicht vornehmen, kann dem Mieter dies aber auf dessen Kosten und durch einen Fachmann erlauben. Schließlich muss auch noch statt des normalen Stromzählers ein Zweirichtungszähler durch den Netzbetreiber installiert werden. Den Zählertausch kann zwar der Mieter veranlassen, er trägt aber auch die Kosten hierfür.

Montage der Anlage
Für einen guten Stromertrag muss die PV-Anlage optimal positioniert werden. Hierfür ist in der Regel eine Montage an der Fassade oder der Brüstung erforderlich. Wenn diese mit einem Eingriff in die Bausubstanz einhergeht, bedarf es hierfür der Erlaubnis des Vermieters. Aber auch wenn durch die PV-Anlage – wie auch bei Satellitenschüsseln – lediglich das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt wird, muss sich der Mieter dies genehmigen lassen. In Wohnungseigentumsanlagen kann aber auch ein generelles Verbot bestehen, sodass der Vermieter die Anlage gar nicht erlauben kann. Für die ordnungsgemäße Montage haftet der Mieter. Sollten Nachbarn durch die Anlage übermäßig geblendet werden, können sie eine Demontage verlangen.
Das Fazit von Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht Haus & Grund Deutschland, lautet:
„In der Regel wird der Mieter also für die Installation und den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage die Erlaubnis des Vermieters benötigen. Diese sollte er gegebenenfalls an Bedingungen knüpfen. Zum einen sollten alle Arbeiten in Bezug auf die Anlage nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Zum anderen sollte der Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen, die alle eventuell durch die Anlage verursachten Schäden abdeckt."