Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Wann kann der Mieter einen Nachmieter stellen?

Die Stellung eines Nachmieters kann entweder vertraglich vereinbart – über die sogenannte Nachmieterklausel - oder, falls eine solche Regelung fehlt, aufgrund anderer Umstände, mit der Folge einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertragsverhältnis, gerechtfertigt sein. Was versteht man unter einem Nachmieter? Ein Nachmieter ist ein Mieter, der in ein bestehendes Mietverhältnis als Ersatz für den ausscheidenden Mieter eintritt. Haben die Parteien keine ausdrückliche Nachmieterklausel zugunsten des Mieters vereinbart, ist der Vermieter grundsätzlich nicht in der Verpflichtung, seinen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Ausnahmsweise, nämlich bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Mieters an der Aufhebung des Vertrages, kann sich eine Verpflichtung ergeben, den bestehenden Mieter aus dem Wohnungsmietverhältnis zu entlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass einerseits das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich überwiegt, und andererseits, dass der bestehende Mieter einen geeigneten Nachmieter benennt.

Ein berechtigtes Interesse liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Mieter eine bessere oder günstigere Wohnung beziehen möchte. Liegt hingegen eine schwere Erkrankung des Mieters vor, hat sich ein nicht vorhersehbarer berufsbedingter Umzug ergeben oder steht die Heirat und die Geburt eines Kindes an, wofür die bisherige Wohnung zu klein ist, wird man ein berechtigtes Interesse des Mieters annehmen müssen.

Ist dies der Fall, bedarf es noch eines geeigneten Nachmieters, will man vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden. Ein Nachmieter ist dann nicht geeignet, wenn bei ihm berechtigte Zweifel an der Solvenz bestehen oder wenn er die mit dem Mieter vereinbarten Vertragsbedingungen nicht uneingeschränkt akzeptiert.
Tanja Petkovic RechtstippTanja Petkovic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.