Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Klimapolitik

Wer zahlt ab 2021 für die CO2-Emissionen beim Heizen?

Die Bundesregierung hat sich 2019 auf die Einführung eines nationalen Emissionshandels geeinigt. CO2-Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen werden damit ab 2021 bepreist und das Heizen mit Gas und Öl teurer gemacht. Nun fordern drei SPD-geführte Bundesministerien, dass sich Vermieter und Mieter die Mehrkosten teilen. Dies soll bei den Vermietern Anreize schaffen, mehr in energetische Gebäudesanierungen zu investieren. Doch das Gegenteil ist der Fall.
 
In einem Eckpunktepapier haben die SPD-geführten Bundesministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz die Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf die Miete gefordert. Das Papier enthält zahlreiche kleinteilige Regelungsvorschläge, um die begrenzte Umlagefähigkeit durchzusetzen.
 
Nach den Vorstellungen der SPD-Politiker sollen die Brennstoff- und Wärmelieferanten mit Ausnahme der Fernwärmeunternehmen verpflichtet werden, die CO2-Preisbestandteile auszuweisen. Allein dafür kommen Änderungen im Energierecht, Brennstoffemissionshandelsrecht, Gewerbe- oder Kaufrecht in Betracht. Ungeachtet des energetischen Zustandes eines Gebäudes sollen die CO2-Kosten auf die Vermieter und Mieter hälftig aufgeteilt werden. Zur Regelung dieser paritätischen Aufteilung müssen weitere Rechtsvorschriften, wie das gerade beschlossene Gebäudeenergiegesetz und die Heizkostenverordnung sowie das Bürgerliche Gesetzbuch und die Betriebskostenverordnung, angepasst werden. Die SPD-Vorschläge beziehen auch gewerbliche Mietverhältnisse und Mietverhältnisse mit Wohngeldempfängern ein. Selbst Mieter von Wohnungen mit Gasetagenheizung, die in der Regel die Gaskosten direkt beim Gasversorger bezahlen, sollen einen Anspruch auf Rückerstattung der hälftigen CO2-Kosten gegen den Vermieter erhalten.
Expertenmeinung von Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik beim Haus & Grund Zentralverband:
„Durch die hälftige Aufteilung der CO2-Kosten wird das Vermieter-Mieter-Dilemma weiter verschärft. Die Möglichkeiten für die Beteiligung der Mieter an den hohen Kosten einer energetischen Modernisierung sind im Mietrecht in den letzten Jahren stark beschnitten worden. Dennoch fordern die SPD-Bundesminister, dass Vermieter die Hälfte der durch den Verbrauch der Mieter entstehenden CO2-Kosten übernehmen sollen. Dass dies deren Möglichkeiten für Investitionen in klimaschützende Maßnahmen weiter schmälert, liegt auf der Hand.
 
Anders als von der SPD angenommen, verbessert die hälftige Aufteilung der CO2-Kosten weder die Anreize für Vermieter zu investieren noch die für Mieter zu energiesparendem Verhalten, sondern verschlechtert sie. Denn Vermieter, die saniert haben, werden durch die Fifty-fifty-Lösung abhängig vom Verbrauchsverhalten der Mieter weiterhin in die Pflicht genommen und an etwaiger Energieverschwendung beteiligt.
 
Zur Entlastung der Haushalte ist allein die sukzessive Senkung der Stromkosten ausreichend. Diese Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 muss nur konsequent umgesetzt werden. Wird die EEG-Umlage von derzeit 6,756 Cent je Kilowattstunde bis 2026 abgeschafft, könnten damit die Mehrkosten der CO2-Bepreisung vollständig kompensiert werden. Ein Beispiel: Die jährlichen Heizkosten einer 80 Quadratmeter großen Wohnung mit Gasheizung steigen bis 2026 durch den festgelegten Höchstpreis von 65 Euro für eine Tonne CO2 auf 203,49 Euro brutto an. Bei einem Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden für die vierköpfige Familie, die in dieser Wohnung lebt, würde die Abschaffung der EEG-Umlage die Stromkosten um annähernd denselben Betrag von 202,68 Euro senken. Es bedarf also gar keiner zusätzlichen Entlastung der Haushalte.
 
Der Vermieter profitiert hingegen weder von der Stromkostensenkung noch von den Energiekosteneinsparungen nach einer Modernisierung. Vermieter müssen also nicht belastet, sondern entlastet werden. Dies kann nur durch eine gezielte Förderung von Effizienzmaßnahmen und die Bereitstellung von Heizsystemen, die sich für die breite Nutzung im Gebäudebestand eignen, wie aktuell die Brennwerttechnik, erreicht werden. Letzteres kann allein der Markt mit den CO2-Zertifikaten bewirken. Aber nur dann, wenn alle bisherigen Steuern und Abgaben auf dasselbe Ziel – den CO2-Ausstoß zu minimieren – ausgerichtet werden.“