Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Was bedeutet das für Share Deals und einen möglichen Freibetrag für Privatpersonen?

Anfang April hat der Bundestag der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zugestimmt. Hierdurch wird der Immobilienkauf durch Anteilskäufe (sogenannte „Share Deals“) deutlich unattraktiver. Bislang nämlich konnte die Grunderwerbssteuer bei diesen Käufen einfach eingespart werden, indem zunächst lediglich 94,9 % an einer Immobiliengesellschaft veräußert wurden und die restlichen Anteile erst nach 5 Jahren hinzukamen. In dieser Variante wurde so dann nur der Restanteil steuerpflichtig.  Ab dem 1. Juli 2021 wird die steuerauslösende Grenze auf 90 % gesenkt und die sogenannte Haltefrist auf 10 Jahre verlängert. Zusammenfassend bedeutet das, dass die Steuer ausgelöst wird, wenn innerhalb von 10 Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobiliengesellschaft den Eigentümer wechseln.

Unternehmensverbände kritisieren diese Gesetzesänderung scharf, da so Umstrukturierungen von Unternehmen teilweise unnötig durch die Steuerbelastung erschwert werden. Andererseits beklagten die Länder zunehmend, dass dem Staat durch diese Art der Immobilientransaktionen mehrere Milliarden Steuereinnahmen entgehen.

Haus & Grund fordert seit Jahren eine Verschärfung dieses Gesetzes und zudem einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für private Käufer zum Erwerb des ersten selbstgenutzten Eigenheims, um so die private Altersvorsorge zu fördern. Aus Sicht von Haus & Grund wäre es nun der richtige Zeitpunkt, die Mehreinnahmen, die der Staat durch die Verhinderung der Share Deals einnimmt, durch eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer an den Bürger weiterzugeben. Es bleibt abzuwarten, ob es hierzu auch noch kommen wird.
Gregor Weil RechtstippGregor Weil
Geschäftsführer Haus & Grund Frankfurt