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Der Kauf der ersten Eigentumswohnung - Was muss ich beachten?

Die eigene Immobilie ist gefragt wie nie. Aber: Unabhängig davon, ob die Wohnung zur Selbstnutzung gekauft wird oder als Geldanlage dient, sollten sich Neu-Eigentümer vor dem Kauf über einige Fragen klarwerden, damit die Investition auch ein Erfolg wird. Was gilt es – außer den bekannten Kriterien wie günstige Lage, gut geschnittene Immobilie und bezahlbarer Kaufpreis – zu beachten?

Da vor allem der Kaufpreis und die damit verbundene Finanzierung den Erwerber viele Jahre beschäftigen werden, sollte zunächst ein guter Finanzplan vorhanden sein, bei dem die monatliche finanzielle Belastung durch die Darlehenstilgung und die Zinskonditionen sorgfältig ermittelt und ausgewählt wird. Aktuelle Einnahmen und Ausgaben müssen im Vorfeld – auch mit Blick auf zukünftige Entwicklungen – sorgfältig und tatsachengetreu gegenübergestellt werden, um den eigenen finanziellen Spielraum und den maximal möglichen Kaufpreis zu ermitteln. Wichtig ist, dass zumindest die sogenannten Kaufnebenkosten (Notar, Makler und Grunderwerbssteuer) durch das Eigenkapital gedeckt sein sollten.

Stehen das Budget und der Finanzierungsplan, stellt sich die Frage nach der richtigen Immobilie. Erwerbe ich direkt vom Bauträger oder suche ich doch lieber eine Bestandsimmobilie? Schaue ich eher nach einer zentralen Lage oder in Randbezirken? Suche ich selbst oder lasse ich suchen? Die Überlegungen sind zentral, zumal sie auch Kosten nach sich ziehen. Soll eine Bestandsimmobilie erworben werden, muss geklärt werden, ob Renovierungs- oder Sanierungsbedarf ansteht. Diese Kosten müssen mit in den Finanzierungsplan eingebettet werden.

Ist eine entsprechende Immobilie gefunden, sollte die Entscheidung zum Kauf nicht voreilig erfolgen. Die zu der Immobilie gehörigen Unterlagen sollten zunächst angefordert und gründlich geprüft werden. Zu nennen sind hier beispielsweise die Teilungserklärung, die Beschlusssammlung, die letzten Jahresabrechnungen des Verwalters, aus denen die Höhe der monatlichen Hausgelder und die Höhe der Instandhaltungsrücklage hervorgehen. Ferner die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, um zu erfahren, was die Themen sind, über die sich die zukünftigen Miteigentümer derzeit unterhalten und ob beispielsweise Sonderumlagen für die Zukunft bereits beschlossen wurden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre: Meine erste Eigentumswohnung – Kleiner Ratgeber für Neu-Eigentümer
Gregor Weil RechtstippGregor Weil
Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt am Main