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Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Jetzt noch beantragen

Wer noch bis 1. Januar 2022 einen Bauantrag für neu geschaffene Mietwohnungen einreicht, kann noch von attraktiven Sonderabschreibungen profitieren.
 
Das im August 2019 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus ermöglicht Sonderabschreibungen für neu geschaffenen Wohnraum, der vermietet wird. Dazu zählt zum Beispiel auch der Ausbau von Dachgeschossen. Zum 31.Dezember 2021 läuft diese Förderungsmöglichkeit allerdings aus. Wer noch vor dem 1. Januar 2022 einen Bauantrag stellt oder eine Bauanzeige tätigt, kann befristet auf vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend machen. Dies gilt zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. Einige Einschränkungen sind allerdings vorhanden: Zum Beispiel dürfen die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Summe nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden.
 
Weitere Informationen zur Förderung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-07-07-berechnungsschema-sonderabschreibung-7b-estg.html