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Hausnummer

Zeig mir deine Nummer

Eine deutlich sichtbare Hausnummer kann (auch Ihr) Leben retten! Mit diesem Aufruf möchten Rettungsdienste in ihrer Aktion „Zeig mir deine Nummer“ Hauseigentümer für die Problematik der Sichtbarkeit sensibilisieren. Doch auch rechtliche Vorgaben gelten für Hausnummern – die viele nicht kennen.
 
Aller modernen Navigationstechnik zum Trotz ist die Hausnummer weiterhin ein wichtiger Baustein für schnelle Hilfe im Notfall. Damit Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder der Polizei schnell den Einsatzort erreichen können, ist eine gut sichtbare Kennzeichnung wichtig. Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V. möchte mit einer Initiative (www.zeigmirdeinenummer.de) auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen und zur Überprüfung der Hausnummern an Wohngebäuden, aber auch Gewerbebetrieben aufrufen.

Die Hausnummer im Gesetz
Neben dem eigenen Interesse an einer guten Sichtbarkeit der Hausnummer gibt es aber auch verschiedene rechtliche Vorgaben, die zu beachten sind – und die im Baugesetzbuch, den Landesbauordnungen und den örtlichen Satzungen und Verordnungen zu finden sind. Im Baugesetzbuch heißt es: „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen“ (§ 126 Absatz 3). Genauere Vorschriften zur Beschaffenheit der Nummer macht das Baugesetzbuch aber nicht und verweist stattdessen auf die landesrechtlichen Vorschriften.

Vorschriften nicht einheitlich
Die meisten Gemeinden und Kommunen legen dagegen sehr genau fest, wie die Hausnummer auszusehen hat – zum Beispiel hinsichtlich der Größe, des Materials, der Schriftart oder des Befestigungsortes. In den meisten Gemeindesatzungen finden sich Passagen, die vorschreiben, dass das Schild nicht durch Baulichkeiten oder Anpflanzungen verdeckt sein darf und in gut lesbarem Zustand zu halten ist. Auch beleuchtete Hausnummern sind mancherorts vorgeschrieben. Die Berliner Nummerierungsverordnung (NrVO) legt zum Beispiel fest, dass die Schilder „an von innen zu beleuchtenden Körpern anzubringen oder mit einer besonderen Lichtquelle zu versehen“ sind. Ähnliche Pflichten zur Beleuchtung der Hausnummern gibt es in Brandenburg und Hamburg. Ein anderes Beispiel: In manchen Kommunen dürfen den Hausnummern nur Großbuchstaben nachgestellt sein. Wieder andere legen die Anbringungshöhe der Nummer fest. Bei wem dann zum Beispiel eine „14a“ statt einer „14A“ an der Fassade prangt oder bei wem die Nummer höher als 2,50 Meter hängt, der riskiert ein Bußgeld.

Bußgelder: von niedrig bis hoch
Grundsätzlich drohen bei Verstößen gegen die lokalen Vorschriften Bußgelder. Allerdings wird das Einhalten der Vorgaben in den meisten Kommunen nicht oder nur selten aktiv kontrolliert. Doch wird tatsächlich ein Buß- oder Ordnungsgeld verhängt, ist die Spannbreite groß und kann zwischen fünf und mehreren hundert Euro liegen. Welche spezifischen Vorschriften in der Kommune gelten, kann bei der jeweiligen Stadtverwaltung erfragt werden.