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Zensus 2022

Vorbefragung gestartet

Mit dem Start der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung erreicht die Vorbereitung für den Zensus 2022 auch Eigentümer und Verwalter. Zunächst wird nur ein Teil der Eigentümer sowie Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum befragt. Die Teilnahme an der Vorbefragung, wie auch an der kommenden Gebäude- und Wohnungszählung, ist verpflichtend.
 
Neben den Angaben zur Bevölkerung werden im Zuge des Zensus 2022 auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. In der laufenden Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümer und Verwalter stichprobenartig angeschrieben. Über das Anschreiben erhalten Eigentümer einen Link zu den Fragen, die in der Regel innerhalb von fünf bis zehn Minuten online beantwortet werden können.

Was ist das Ziel?
Mithilfe der Vorbefragung überprüfen die Statistischen Ämter der Länder die ihnen vorliegenden Daten auf ihre Qualität und Aktualität. So soll sichergestellt werden, dass zur eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 alle Eigentümer erreicht werden. Die Datenbasis für die Vorbefragung und die Gebäude- und Wohnungszählung stammt aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel den Vermessungsbehörden oder den Grundsteuerstellen. Diese Daten sind teilweise sehr unterschiedlich strukturiert und müssen vereinheitlicht werden. Zudem zeigen diese Daten nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ereignisse, wie ein Eigentümerwechsel oder Wohnortwechsel, sind nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.

Wer wird befragt?
Eigentümer sowie Wohnraum-Verwalter sind auskunftspflichtig und werden befragt. Auskunftspflichtige können aber auch andere verfügungs- und nutzungsberechtigte Personen, wie zum Beispiel Erbbauberechtigte, sein. Anders als bei der eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle Auskunftspflichtigen befragt, sondern nur ein Teil. Wer befragt wird, hängt von Struktur und Aktualität der vorliegenden Daten ab und wird von dem jeweiligen Statistischen Landesamt entschieden.

Was wird gefragt?
Maximal elf Fragen werden in der Online-Vorbefragung gestellt. Diese Fragen dienen vor allem der Prüfung, ob die vorliegende Gebäudeanschrift korrekt ist und ob die ermittelten Auskunftspflichtigen die erforderlichen Informationen zur betreffenden Gebäudeanschrift geben können. Weiterhin werden offene Fragen geklärt, wie zum Beispiel ein möglicher Eigentümerwechsel, der in den bereits vorliegenden Daten noch nicht erfasst wurde.

Hinweis

Als Vermieter auf den Zensus 2022 vorbereiten
  • Vermieter sind im kommenden Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, personen- und wohnungsbezogene Daten der Mieter an die Statistischen Landesämter zu übermitteln.
  • Das heißt konkret: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die eine Mietwohnung nutzen, sind anzugeben.
  • Vermieter müssen ihre Mieter entsprechend der Informationspflicht laut Datenschutzgrundverordnung über die Weitergabe ihrer Daten informieren, aber keine Einwilligung der Mieter dafür einholen.