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Die neue Heizkostenverordnung

Was muss der Vermieter beachten?

Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Heizkostenverordnung verpflichten die Haus- und Wohnungseigentümer – bis auf einige wenige Ausnahmen – die Heiz- und Warmwasserkosten einer Zentralheizung verbrauchsabhängig auf die Mieter umzulegen. Der Vermieter muss daher dafür Sorge tragen, dass die Räume zur Ermittlung des Verbrauchs mit entsprechenden Geräten zur Verbrauchserfassung ausgestattet sind. Meistens – und das ist auch empfehlenswert – bedient sich der Vermieter dabei der Hilfe von Abrechnungsdienstleistungsunternehmen.

Die in die Jahre gekommene Heizkostenverordnung wurde in 2021 novelliert, weshalb ab dem 1. Dezember 2021 Eigentümer bei der Ausstattung nun dazu verpflichtet sind, bei der Neuausstattung nur noch Zähler und Heizkostenverteiler einzubauen, die fernablesbar sind. Zähler und Heizkostenverteiler, die nicht fernablesbar sind, sind bis zum 31. Dezember 2026 zu ersetzen.

Zudem gilt, dass die Geräte ab dem 1. Dezember 2022 nicht nur fernablesbar, sondern auch interoperabel sein müssen, d.h. sie müssen auch von einem anderen Dienstleister oder Eigentümer zum Zwecke der Verbrauchserfassung abgelesen werden können. Zudem müssen die Geräte an ein Smart-Meter-Gateway (einer Technologie, die die sichere Kommunikation in einem intelligenten Stromnetz ermöglicht) angeschlossen werden können und die Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz nach dem Stand der Technik einhalten. Bereits installierte fernablesbare Geräte, die diese weitergehenden Anforderungen nicht erfüllen, müssen bis zum 31. Dezember 2031 ausgetauscht werden.

Für die bereits eingebauten und die zukünftigen fernablesbaren Geräte gilt ferner ab dem 1. Januar 2022, dass der Gebäudeeigentümer den Nutzern monatlich die Verbrauchsinformationen mitteilen muss. Dies kann schriftlich oder elektronisch geschehen. Dabei bestimmt die Heizkostenverordnung sehr genau den Inhalt der Informationen.

Werden die Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht beachtet, drohen dem Vermieter Kürzungsrechte der Mieter, die unbedingt vermieden werden sollten.
Gregor Weil RechtstippGregor Weil, Rechtsanwalt, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt