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Barrierefrei umbauen

Jetzt schon an die Zukunft denken

Mit einem altersgerechten Umbau lässt sich ein bestehendes Gebäude den veränderten Lebensumständen der Bewohner anpassen, sodass ein Auszug oft verhindert oder zumindest aufgeschoben werden kann. Welche Umbaumöglichkeiten es gibt, hängt vom bestehenden Gebäude, von den erforderlichen Maßnahmen und nicht zuletzt von den verfügbaren finanziellen Mitteln ab.
 
Eine alters- oder behindertengerechte Immobilie zu finden, ist kein leichtes Unterfangen. Nur rund zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland sind wirklich barrierefrei – dabei wird unsere Bevölkerung immer älter. Die Wünsche und Anforderungen an altersgerechtes Wohnen unterscheiden sich in jedem Einzelfall, doch in der Regel haben sie ein gemeinsames Ziel: trotz eingeschränkter oder mit den Jahren nachlassender körperlicher Fähigkeiten ein möglichst langes, selbständiges und selbstbestimmtes Leben in den eigenen Räumen zu ermöglichen.

Konkrete Maßnahmen planen
Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Wohnung oder das Haus den eingeschränkten Fähigkeiten der Bewohner angepasst werden. Der erste Schritt zur bedarfsgerechten Planung ist eine Analyse der Bedürfnisse aller in der Wohneinheit lebenden Personen. Wollen Eigentümer barrierefrei umbauen, sollten sie nicht nur den aktuellen Bedarf ermitteln. Für eine längerfristige Perspektive ist auch die Vorwegnahme künftig zu erwartender Anforderungen etwa durch das Alter, fortschreitende Krankheiten oder andere progressive körperliche Einschränkungen zu beachten.
 
Es gibt beinahe unendlich viele Möglichkeiten, eine Immobilie barrierefrei umzubauen. Eine gute Orientierung bietet hierfür die DIN 18040. Sie ist in fast allen Bundesländern Bestandteil der geltenden Landesbauordnung. Die DIN ist insofern interessant, weil diese ganz einfach auch zur Grundlage der Verhandlung mit Handwerkern gemacht werden kann. Zu den Umbaumaßnahmen für einen behindertengerechten Wohnraum gehören zum Beispiel:
  • Verbreitern der Türen (lichte Breite mindestens 90 Zentimeter für Rollstuhlfahrer),
  • Austausch der Badewannen gegen bodengleiche Duschen,
  • Zimmervergrößerungen,
  • Einbau einer barrierefreien Küche,
  • Einbau von Treppenliften oder Rampen.

Was ist technisch möglich?
Sind die Bedürfnisse der Nutzer evaluiert, sollte eine Bewertung der Möglichkeiten für Umbaumaßnahmen im Gebäude folgen. Ein Fachmann kann klären, ob die vorhandene Bausubstanz die Anforderungen an die künftige Nutzung erfüllen kann oder ob technische Gründe dem entgegenstehen. Typisch für viele Altbauten sind enge und steile Treppen sowie kleine Räume, wodurch die Bewegungsflächen eingeschränkt werden. Außerdem ist die Tragfähigkeit von Bauteilen, etwa von Wänden im Bad, an denen beispielsweise Haltegriffe oder Klappsitze angebracht werden sollen, zu beachten. Sanitäranschlüsse und Möglichkeiten zu ihrer Umlegung sind zu berücksichtigen, wenn Raumzuordnungen verändert werden sollen.

Zuschüsse und Förderungen

Zum einen bieten Kommunen und Gemeinden spezielle Förderprogramme an. Aber auch die bundeseigene Förderbank KfW bietet neben günstigen Krediten (Programm 159) auch Zuschüsse. Diese gibt es über das Programm 455-B für fachgerechte Umbauten – und das sogar für Mieter. Je Wohneinheit können Antragsteller so bis zu 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 Euro für Komplettmaßnahmen erwarten. Derzeit sind die Fördermittel der KfW allerdings ausgeschöpft. Eine Förderung wird gegebenenfalls möglich sein, wenn im Bundeshaushalt 2022 wieder Mittel vorgesehen werden (Stand: Redaktionsschluss). Aber auch die Pflegekassen zahlen nach einer Bedarfsprüfung einen Zuschuss. Dieser kann bis zu 4.000 Euro betragen.