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Steigende Energiekosten

Kann die Vorauszahlung auf die Betriebskosten erhöht werden?

Diese Frage stellen sich Vermieter gerade im Hinblick auf die steigenden Energiekosten sehr häufig. Es ist zu befürchten, dass die Energiekosten immer weiter steigen und das derzeitige Hoch noch lange nicht das Ende der Entwicklung darstellt. Folge hieraus sind für das Jahr 2021 und auch 2022 erhöhte Nachzahlungen zu Lasten der Mieter, gegenüber denen der Vermieter die Betriebskosten einmal jährlich abzurechnen hat.

Vermieter sollten daher jetzt prüfen, ob aufgrund der letzten Abrechnung der Betriebskosten bereits ein Anpassungsrecht gegenüber dem Mieter besteht. Dieses Recht besteht immer dann, wenn die Befürchtung besteht, dass auch im Folgejahr der Vorauszahlungsbetrag nicht ausreichen wird, weil die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres schon mit einer Nachzahlung endete. Der Vermieter kann dann den monatlichen Anteil der Betriebskostennachzahlung als Erhöhung der zukünftigen Vorauszahlungen vom Mieter verlangen.

Die reine Sorge aufgrund der steigenden Energiekosten reicht allerdings in der Regel nicht aus, um die Vorauszahlungsbeträge gegenüber dem Mieter einseitig zu erhöhen. Wir raten dennoch ganz transparent auf die Mieter zuzugehen, um die Kostenentwicklung aufzuzeigen. Denn viele Mieter werden in Anbetracht der Lage den Vermietern Verständnis entgegenbringen und durchaus einer Erhöhung der Vorauszahlungen zustimmen, um nicht später mit einer erhöhten Nachzahlung konfrontiert zu werden.
Gregor Weil RechtstippGregor Weil, Rechtsanwalt, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.