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Wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?

Schimmel in der Wohnung gehört zu den häufigsten Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Denn die Beseitigung des Schimmels kann schnell sehr teuer werden. Streit entsteht dann in der Regel darüber, wer die Kosten dafür tragen muss. Während Mieter eine mangelfreie Wohnung beanspruchen, weisen Vermieter oft auf das mangelhafte Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter oder zu dicht an den Außenwänden stehende Möbel hin. Im Ergebnis sieht sich keiner in der Pflicht.

Grundsätzlich lässt sich feststellen: Wer den Schimmel verursacht, haftet auch für den Schaden. Im ersten Schritt gilt es daher zu klären, worin die Ursache für den Schimmelbefall liegt. Es gilt zu überprüfen, ob ein Baumangel vorliegt oder das Schimmelaufkommen tatsächlich durch den Mieter verursacht wurde. Hier kommen in der Regel Sachverständige ins Spiel, die überprüfen, ob der Schimmel sich an der Oberfläche gebildet oder aufgrund baulicher Mängel zum Beispiel von außen durch die Wände gedrungen ist.

Stellt der Sachverständige fest, dass der Schimmel aufgrund eines falschen Heiz- oder Lüftungsverhalten des Mieters verursacht wurde oder dadurch, dass beispielsweise ein zu großer Schrank direkt an die Außenwand gestellt wurde, so sind Mietminderungsansprüche des Mieters ausgeschlossen. Selbstverständlich schuldet er dann auch die Schadensbeseitigung sowie die Kostenübernahme des Sachverständigen. Vermieter sollten nach erfolgter Schadensbeseitigung die Wohnung besichtigen, um zu prüfen, ob der Schimmel tatsächlich fachmännisch beseitigt wurde. 

Mieter, denen Schimmel oder anhaltend feuchte Wände in der Wohnung auffallen, müssen dies umgehend ihrem Vermieter melden. Unterlassen sie die Meldung an den Vermieter, erweitert sich der Schaden, sodass Mieter in diesem Fall zumindest für die Erweiterung des Schadens haften.
Tanja Petkovic RechtstippTanja Petkovic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.