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Abschreibung

Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung

Wie schreibe ich den Kauf richtig ab?
Bei Kauf einer vermieteten Immobilie, die abgeschrieben werden soll, muss der reine Gebäudewert ermittelt werden, weil nur er und nicht auch der Grundstückswert abgeschrieben werden kann. In einem am 15. Dezember 2022 veröffentlichen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. September 2022 heißt es dazu:
 
Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA) aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen.
 
Für die Schätzung des Werts des Grund-, Boden- sowie des Gebäudeanteils kann die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) herangezogen werden. Welches Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, muss nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Es gibt keinen Vorrang für ein bestimmtes Wertermittlungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren) allein aufgrund der Gebäudeart.
 
Praxistipp
Prüfen Sie, ob nicht bereits in den notariellen Kaufvertrag – am besten nach vorheriger steuerlicher Beratung – eine Aufteilungsquote aufgenommen werden kann.