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WEG:

Wie lassen sich unseriöse WEG-Verwaltungen erkennen?

Das Verwalteramt wurde in den vergangenen Jahren zunehmend professionalisiert. Die Gewerbeordnung sieht mittlerweile vor, dass Personen, die bereits wegen eines Verbrechens oder Vermögensdelikts verurteilt wurden, keine Genehmigung zur Ausübung des Verwalteramts erhalten. Spätestens ab dem 1.6.2024 ist zur Verwaltung der meisten Liegenschaften eine Zertifizierung des Verwalters durch die Industrie- und Handelskammer erforderlich. Dennoch gibt es nach wie vor unseriöse Verwalter, die in Wohnungseigentümergemeinschaften erhebliche Schäden hinterlassen können. Hier die wichtigsten Tipps, woran sie zu erkennen sind:

1. Zu hohe Hausgelder
Zu hohe Hausgelder können ein Anzeichen für eine Bevorteilung bestimmter Vertragspartner gegen Vorteilsannahme des Verwalters sein. Auch ein genauer Blick auf die Verwaltungskosten lohnt. Sind diese zu hoch angesetzt, kann es sein, dass der Verwalter sich zusätzlich Geld auszahlt.

2. Kontenverläufe sind irregulär

Kontenverläufe sollten kontrolliert werden. Es ist ein beliebtes Mittel unseriöser Verwalter, den Eigentümern durch geschickte Ausdrucke der Kontoauszüge nur die Kontostände zum 1.1. beziehungsweise 31.12. darzustellen. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass kurz vor und nach diesen Stichtagen Gelder von unterschiedlichen Konten hin- und hergeschoben werden, um fehlende Gelder zu verschleiern.

3. Salden des Vorjahres in neue Abrechnung übertragen

Die Jahresabrechnung enthält ausschließlich Angaben aus dem betreffenden Wirtschaftsjahr. Werden die Salden in die jeweils darauffolgende Abrechnung verschoben, kann das ein Hinweis darauf sein, dass Unstimmigkeiten in der Buchhaltung vertuscht werden sollen.

4. Erschwerte Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
Unseriöse Verwalter versuchen gerne durch plötzliche Krankheit, fehlende Unterlagen oder durch ein Auskühlen der Räumlichkeiten die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen zu erschweren. Auch der banale Hinweis, die Unterlagen würden zur nächsten Eigentümerversammlung mitgebracht und könnten dort eingesehen werden, ist ein beliebter Trick.

5. Tagesordnungspunkte werden boykottiert
Unliebsame Tagesordnungspunkte werden vom Verwalter aus widerstrebenden eigenen Interessen nicht berücksichtigt, obwohl sie dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und rechtzeitig und schriftlich unter Angabe der sachlichen Gründe beantragt worden sind.

6. Lautstärke erhöht
Beliebt bei unseriösen Verwaltern ist zudem ein besonders lautes, einschüchterndes Verhalten. Oftmals erscheinen diese Verwalter auch mit zahlreichen Mitarbeitern. Sie fahren Eigentümern über den Mund oder ignorieren sie. Dies alles dient dazu, kritische Fragen nicht aufkommen zu lassen.

7. Manipulation der Stimmen
Seltener, aber in der Praxis durchaus anzutreffen, ist die direkte Beeinflussung des Abstimmungsergebnisses durch falsches Auszählen der Stimmen.

8. Verspätete Erstellung des Versammlungsprotokolls und der Beschlusssammlung
Der Verwalter kommt seiner Pflicht zur unverzüglichen Erstellung von Protokoll und Beschlusssammlung nicht nach, um die Anfechtung gefasster Beschlüsse zu verhindern.

9. Verweigerung der Herausgabe von Eigentümerlisten und Anwesenheitslisten
Zur Verhinderung von Kontakten der Eigentümer untereinander verweigern unseriöse Verwalter häufig die Übersendung von Eigentümer- und Anwesenheitslisten.

Sind Anzeichen eines unseriösen Verwalters vorhanden, sollte der Sachverhalt zunächst genau aufgeklärt werden. Nicht jeder Verwalter, der eine schlechte Leistung erbringt, tut dies in verbrecherischer Gesinnung. Dennoch gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist notwendig.
Verena Till RechtstippVerena Till, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.