Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Nachgefragt

Wann haben Vermieter ein Besichtigungsrecht?

Regelmäßig kommt es vor, dass Vermieter die vom Mieter bewohnte Wohnung besichtigen möchten. Jedoch handelt es sich dabei um die privaten Bereiche der Mieter. Aus diesem Grund können Vermieter nur dann die Wohnung besichtigen, wenn ein konkreter Grund dafür besteht. Gründe für solche Besichtigungen sind zum Beispiel, wenn der Vermieter Mängel in der Wohnung feststellen möchte oder die Absicht hat, die Wohnung neu zu vermieten oder zu verkaufen.

Die Folge ist, dass der Mieter die Besichtigungen durch den Vermieter nur zulassen muss, wenn ein Grund vorliegt. Ansonsten ist er nicht verpflichtet, den Zugang zur Wohnung zu gewähren.

Das Amtsgericht München hatte nun einen Fall zu entscheiden (Urteil vom 26.08.2021, AZ. 474 C 4123/21), in welchem sich die Mieter geweigert haben, die Besichtigung zuzulassen. Die von den Mietern bewohnte Wohnung sollte verkauft werden. Die Mieter weigerten sich die Wohnung den Interessenten zu zeigen. Trotz der Weigerung wurde die Wohnung verkauft. Im Nachgang wollten die Käufer die Wohnung besichtigen. In einem Zeitraum von 5 Monaten wurden acht Termine zur Besichtigung vereinbart. Jedoch kam es zu keiner Besichtigung. Nach einer Abmahnung hatten die neuen Eigentümer die Mieter fristlos gekündigt. Die Mieter führten zwar unterschiedliche Gründe an, warum kein Termin stattfand. Für das Gericht reichte dies aber nicht als Begründung. Aus diesem Grund war die fristlose Kündigung gerechtfertigt, weil die Verweigerung ein wichtiger Grund ist. Das Gericht argumentierte, dass den Vermietern nicht zugemutet werden konnte, das Mietverhältnis weiter aufrechtzuerhalten. Die Vermieter konnten vor dem Kauf die Wohnung nicht besichtigen, so dass ihnen nach dem Kauf das Recht zustand, die Wohnung zu besichtigen.
Sabina Vollmer RechtstippSabina Vollmer, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.