
Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V.


Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64am Main e. V.
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

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Topthemen
Die Landtagswahl in Hessen 2018: Parteien und Positionen
Am 28. Oktober 2018 wird ein neuer hessischer Landtag gewählt. Der Landesverband Haus & Grund Hessen hat bei den Spitzenkandidaten, deren Parteien auch im hessischen Landtag vertreten sind, nachgefragt, wie sie zu den drängendsten wohnungspolitischen Fragen stehen.
CDU - Volker Bouffier
1. Welche Maßnahmen können wir von Ihnen hinsichtlich der Verbesserung der Wohnraumsituation im Ballungsraum erwarten?
Als CDU Hessen wollen wir, dass sich jeder Hesse mit angemessenem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen versorgen kann. Wir werden die großen Anstrengungen zur Schaffung von sozialem Wohnraum fortsetzen und auch weiterhin Fördermittel in Rekordhöhe von 300 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen und verstärkt Belegungsrechte kaufen, um schnell günstige Mietpreise zu sichern. Die Ausweisung von Bauland werden wir deutlich beschleunigen, indem wir die Kommunen organisatorisch und finanziell dabei unterstützen, vorhandene Potenziale auch zu nutzen und Bauland zu entwickeln. Um in allen Segmenten mehr Wohnungen zu schaffen, werden wir einen „Masterplan für mehr Eigentum“ auflegen mit dem Ziel, die Wohneigentümer-Quote in Hessen um jährlich 1 Pro-
2. Wie würden Sie die Entwicklung des ländlichen Raums fördern?
Mit der Offensive für den ländlichen Raum „LAND HAT ZUKUNFT – Heimat Hessen“ haben wir in der CDU-geführten Landesregierung einen klaren Schwerpunkt auf die Förderung des ländlichen Raums gelegt. Allein im Doppelhaushalt 2018/2019 stellen wir rund 1,8 Milliarden Euro Landesmittel bereit, um die Entwicklung unserer kleinen Städte und Gemeinden zu unterstützen.
Alle Ressorts tragen mit bereits laufenden, aber auch gezielt für die Offensive initiierten Maßnahmen dazu bei, dass die Lebensqualität im ländlichen Raum gestärkt wird und niemand seine Heimat auf der Suche nach Arbeit, Wohnraum oder Bildungs- und Kulturangeboten verlassen muss. Teilhabe am technischen Fortschritt und an gesellschaftlicher Entwicklung ist auch im ländlichen Raum möglich.
Dafür arbeiten wir, beispielweise durch die Sicherstellung von schnellem Internet in jedem Haushalt, die Gewährleistung medizinischer Versorgung durch die „Gemeindeschwester 2.0“ oder die Förderung der Ansiedlung von Hausärzten im ländlichen Raum.
Zur Verbesserung der Mobilität fließen viele Millionen in den ÖPNV im ländlichen Raum sowie in den Straßenbau oder den Ausbau von Radwegen. Ein besonderes Angebot ist die Förderung der Anschaffung und Einrichtung von ehrenamtlich betriebenen Bürgerbussen, die die Mobilität insbesondere älterer oder weniger mobiler Menschen im ländlichen Raum verbessert.
Breitbandausbau, Förderung von Frei- und Hallenbädern, Maßnahmen der Dorf- und Regionalentwicklung sowie der Erhalt und die Verlagerung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Raum, beispielsweise im Rahmen der Strukturreform der Steuerverwaltung, sind weitere Maßnahmen unseres umfangreichen Paketes.
Mit dem Projekt „STARKES DORF – wir machen mit!“ unterstützt die Landesregierung auch die kleinen Projekte. Mit 1.000 bis max. 5.000 Euro werden ehrenamtliche Aktivitäten in Ortsteilen ländlicher Städte und Gemeinden gefördert, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und zentrale Plätze attraktiver machen. Auch die „Digitale Dorflinde“ richtet sich an die kleinen Kommunen: Mit dem Projekt fördern wir die Einrichtung von WLAN-Hotspots in wichtigen öffentlichen Bereichen, z.B. an Marktplätzen, touristischen Standorten oder Bibliotheken.
3. Wie ist Ihre Position zur Grunderwerbsteuer in Hessen?
4. Welchen Standpunkt vertreten Sie zu den Straßenbeiträgen in Hessen?
Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und wichtiger Teil der kommunalen Selbstverwaltung und liegen somit in der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Das möchten wir – insbesondere im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik – beibehalten, denn bedarfsgerechte und bürgernahe Entscheidungen können direkt in den Kommunen am besten getroffen werden. Durch eine Gesetzesänderung, die wir gemeinsam mit BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und der FDP beschlossen haben, haben wir die Entscheidungsfreiheit der Kommunen deutlich gestärkt, lange Ratenzahlungen ermöglicht, Zinssätze reduziert und Anreize für die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge gesetzt. So können die Kosten auf mehr Schultern, über einen längeren Zeitraum und mit niedrigen Beiträgen verteilt und somit hohe Einmalzahlungen vermieden werden. Die Kommunen können aber auch gänzlich auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichten.
5. Welche Zukunft hat die Mietpreisbremse in Hessen?
Bei der Umsetzung der bundesrechtlich eingeführten Mietpreisbremse in hessisches Recht durch die Ausweisung von Geltungsgebieten war uns als CDU Hessen sehr wichtig, die Mietpreisbremse sehr spezifisch nur dort zu Anwendung zu bringen, wo unter Berücksichtigung klarer und wissenschaftlich belegter Kriterien ein besonders angespannter Wohnungsmarkt besteht, weil wir nur in diesen eng definierten Gebieten zum Schutz der dortigen Mieter und Quartiersstrukturen den Eingriff in das Eigentum der Vermieter für einen bestimmten Zeitraum für gerechtfertigt halten.
Um diesen Zeitraum möglichst kurz zu halten, wurden für die betroffenen Gebiete klare Entwicklungspläne aufgestellt, um den besonderen Druck auf die dortigen Wohnungsmärkte durch eine Verbreiterung des Angebots zu mindern.
Die Verordnung wurde daher bis Mitte 2019 befristet und wird bis dahin im Hinblick auf ihre Wirkung sowohl im Hinblick auf die Mietpreisentwicklung als auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die dortigen Bau- und Investitionstätigkeiten, evaluiert.
Als CDU Hessen wollen wir, dass sich jeder Hesse mit angemessenem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen versorgen kann. Wir werden die großen Anstrengungen zur Schaffung von sozialem Wohnraum fortsetzen und auch weiterhin Fördermittel in Rekordhöhe von 300 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen und verstärkt Belegungsrechte kaufen, um schnell günstige Mietpreise zu sichern. Die Ausweisung von Bauland werden wir deutlich beschleunigen, indem wir die Kommunen organisatorisch und finanziell dabei unterstützen, vorhandene Potenziale auch zu nutzen und Bauland zu entwickeln. Um in allen Segmenten mehr Wohnungen zu schaffen, werden wir einen „Masterplan für mehr Eigentum“ auflegen mit dem Ziel, die Wohneigentümer-Quote in Hessen um jährlich 1 Pro-
zent steigern und hierzu unter anderem das Baukindergeld nutzen, die steuerliche Absetzbarkeit verbessern, die Grunderwerbsteuer anpassen, die Eigentumsförderung des Landes attraktiver ausgestalten und ein Bürgschaftsprogramm des Landes zu Eigenkapitalergänzung auflegen.
Mit der Offensive für den ländlichen Raum „LAND HAT ZUKUNFT – Heimat Hessen“ haben wir in der CDU-geführten Landesregierung einen klaren Schwerpunkt auf die Förderung des ländlichen Raums gelegt. Allein im Doppelhaushalt 2018/2019 stellen wir rund 1,8 Milliarden Euro Landesmittel bereit, um die Entwicklung unserer kleinen Städte und Gemeinden zu unterstützen.
Alle Ressorts tragen mit bereits laufenden, aber auch gezielt für die Offensive initiierten Maßnahmen dazu bei, dass die Lebensqualität im ländlichen Raum gestärkt wird und niemand seine Heimat auf der Suche nach Arbeit, Wohnraum oder Bildungs- und Kulturangeboten verlassen muss. Teilhabe am technischen Fortschritt und an gesellschaftlicher Entwicklung ist auch im ländlichen Raum möglich.
Dafür arbeiten wir, beispielweise durch die Sicherstellung von schnellem Internet in jedem Haushalt, die Gewährleistung medizinischer Versorgung durch die „Gemeindeschwester 2.0“ oder die Förderung der Ansiedlung von Hausärzten im ländlichen Raum.
Zur Verbesserung der Mobilität fließen viele Millionen in den ÖPNV im ländlichen Raum sowie in den Straßenbau oder den Ausbau von Radwegen. Ein besonderes Angebot ist die Förderung der Anschaffung und Einrichtung von ehrenamtlich betriebenen Bürgerbussen, die die Mobilität insbesondere älterer oder weniger mobiler Menschen im ländlichen Raum verbessert.
Breitbandausbau, Förderung von Frei- und Hallenbädern, Maßnahmen der Dorf- und Regionalentwicklung sowie der Erhalt und die Verlagerung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Raum, beispielsweise im Rahmen der Strukturreform der Steuerverwaltung, sind weitere Maßnahmen unseres umfangreichen Paketes.
Mit dem Projekt „STARKES DORF – wir machen mit!“ unterstützt die Landesregierung auch die kleinen Projekte. Mit 1.000 bis max. 5.000 Euro werden ehrenamtliche Aktivitäten in Ortsteilen ländlicher Städte und Gemeinden gefördert, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und zentrale Plätze attraktiver machen. Auch die „Digitale Dorflinde“ richtet sich an die kleinen Kommunen: Mit dem Projekt fördern wir die Einrichtung von WLAN-Hotspots in wichtigen öffentlichen Bereichen, z.B. an Marktplätzen, touristischen Standorten oder Bibliotheken.
Für die CDU ist klar: Nur wenn es den Menschen in den Städten und Gemeinden auf dem Land gut geht, kann es ganz Hessen gut gehen. Deshalb steht diese Aufgabe im Mittelpunkt unserer Politik.
Wir wollen die rechtlichen und finanziellen Spielräume, die die Bundesregierung durch eine rechtliche Flexibilisierung für die Länder und die Bekämpfung von Share-Deal-Steuersparmodellen und Formen der Steuervermeidung von Großunternehmen schaffen wird, im Sinne der Menschen in Hessen nutzen. Dafür werden wir insbesondere Familien beim erstmaligen Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie steuerlich begünstigen und alle Bürger bei der Schaffung von Wohneigentum vom Kostenfaktor „Grunderwerbsteuer“ entlasten. Wir werden prüfen, ob dies durch einen persönlichen Freibetrag für den Erwerb einer Immobilie oder durch eine allgemeine deutliche Absenkung des Steuersatzes für natürliche Personen umgesetzt werden kann.
Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und wichtiger Teil der kommunalen Selbstverwaltung und liegen somit in der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Das möchten wir – insbesondere im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik – beibehalten, denn bedarfsgerechte und bürgernahe Entscheidungen können direkt in den Kommunen am besten getroffen werden. Durch eine Gesetzesänderung, die wir gemeinsam mit BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und der FDP beschlossen haben, haben wir die Entscheidungsfreiheit der Kommunen deutlich gestärkt, lange Ratenzahlungen ermöglicht, Zinssätze reduziert und Anreize für die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge gesetzt. So können die Kosten auf mehr Schultern, über einen längeren Zeitraum und mit niedrigen Beiträgen verteilt und somit hohe Einmalzahlungen vermieden werden. Die Kommunen können aber auch gänzlich auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichten.
5. Welche Zukunft hat die Mietpreisbremse in Hessen?
Bei der Umsetzung der bundesrechtlich eingeführten Mietpreisbremse in hessisches Recht durch die Ausweisung von Geltungsgebieten war uns als CDU Hessen sehr wichtig, die Mietpreisbremse sehr spezifisch nur dort zu Anwendung zu bringen, wo unter Berücksichtigung klarer und wissenschaftlich belegter Kriterien ein besonders angespannter Wohnungsmarkt besteht, weil wir nur in diesen eng definierten Gebieten zum Schutz der dortigen Mieter und Quartiersstrukturen den Eingriff in das Eigentum der Vermieter für einen bestimmten Zeitraum für gerechtfertigt halten.
Um diesen Zeitraum möglichst kurz zu halten, wurden für die betroffenen Gebiete klare Entwicklungspläne aufgestellt, um den besonderen Druck auf die dortigen Wohnungsmärkte durch eine Verbreiterung des Angebots zu mindern.
Die Verordnung wurde daher bis Mitte 2019 befristet und wird bis dahin im Hinblick auf ihre Wirkung sowohl im Hinblick auf die Mietpreisentwicklung als auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die dortigen Bau- und Investitionstätigkeiten, evaluiert.
BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN - Priska Hinz
1. Welche Maßnahmen können wir von Ihnen hinsichtlich der Verbesserung der Wohnraumsituation im Ballungsraum erwarten?
2. Wie würden Sie die Entwicklung des ländlichen Raums fördern?
3. Wie ist Ihre Position zur Grunderwerbsteuer in Hessen?
Wir GRÜNE wollen bei der Grunderwerbsteuer die Ausnahmetatbestände gezielt regeln und in Grenzen halten. Beispielsweise könnte ein Freibetrag gelten für diejenigen, die sich verpflichten, ihre Wohnungen dauerhaft preisgebunden zu vermieten. Hilfreich wäre aber auch eine Staffelung der Steuersätze, also niedrige Steuersätze für günstige Immobilien und höhere Steuersätze für teure Immobilien. Das hilft auch Familien, die sich ein kleines Eigenheim anschaffen wollen.
4. Welchen Standpunkt vertreten Sie zu den Straßenbeiträgen in Hessen?
5. Welche Zukunft hat die Mietpreisbremse in Hessen?
Wir GRÜNE wollen, dass alle Menschen in Hessen in gutem und bezahlbarem Wohnraum leben können, dass es Wohnungen für alle in allen Stadtteilen gibt und niemand aus seinem Viertel oder aus seiner Wohnung verdrängt wird. Dabei muss auch der Fokus auf die Lebensqualität gelegt werden — also auf eine Stadt der kurzen Wege mit guter sozialer und ökonomischer Infrastruktur, mit Kitas, Schulen und Geschäften im Quartier. Wir wollen die derzeitige Fördersumme von 1,7 Milliarden Euro auf 2 Milliarden Euro anheben und dabei den Zuschussanteil in Kombination mit spezifischen Bindungen vergrößern. Mit diesen Fördermitteln können rund 20.000 Wohnungen für insgesamt 60.000 Menschen gebaut werden. Im Bereich des studentischen Wohnens streben wir einen Versorgungsgrad von zehn Prozent an.
Wir wollen den Menschen „Lust aufs Land“ machen, indem wir für eine ausreichende Daseinsvorsorge, gute Anbindung mit Bus und Bahn, bedarfsgerechte Breitbandversorgung sowie eine Grundversorgung mit Geschäften, Gesundheitsleistungen und Schulen sorgen. Wir wollen lebendige Kommunen, in denen die Menschen arbeiten, wohnen und aktiv am Gemeindeleben teilnehmen können. Das Pendeln zum Arbeitsplatz wollen wir zudem durch gute ÖPNV-Verbindungen und sogenannte Co-working-Places verringern. Frauenförderprogramme im ländlichen Raum sollen zudem die Existenzgründungen von Frauen und Nebenerwerbe von Frauen in der Landwirtschaft unterstützen.
Wir GRÜNE wollen bei der Grunderwerbsteuer die Ausnahmetatbestände gezielt regeln und in Grenzen halten. Beispielsweise könnte ein Freibetrag gelten für diejenigen, die sich verpflichten, ihre Wohnungen dauerhaft preisgebunden zu vermieten. Hilfreich wäre aber auch eine Staffelung der Steuersätze, also niedrige Steuersätze für günstige Immobilien und höhere Steuersätze für teure Immobilien. Das hilft auch Familien, die sich ein kleines Eigenheim anschaffen wollen.
4. Welchen Standpunkt vertreten Sie zu den Straßenbeiträgen in Hessen?
Aus unserer Sicht ist das von CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aktuell vorgeschlagene Gesetz zu den Straßenbeiträgen eine gute Lösung im Interesse der Grundstücksbesitzer und Kommunen. Damit wird die Sorge über individuelle Härten aufgegriffen, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden, aber auch der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung getragen. Erhalt und Sanierung der Gemeindestraßen sind eine kommunale Aufgabe und sollen es auch in Zukunft bleiben. Es gibt keine Notwendigkeit, den Städten und Gemeinden von Landesseite vorzuschreiben, wie sie diese Aufgabe finanzieren — das kann und soll vor Ort entschieden werden.
Wir erachten die Mietpreisbremse als ein sinnvolles Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mieten in bestehenden und neu vermieteten Wohnungen zu schützen. Hierzu muss die Bundesregierung aber bei der gesetzlichen Regelung nachbessern. Das Gesetz muss Mieterinnen und Mietern nicht nur ein Auskunftsrecht über die zulässige Miete ermöglichen, es muss auch geregelt werden, dass der Vermieter dem Mieter von Anfang an überhöhte Mietforderungen erstatten muss. Außerdem muss der Vermieter dem Neumieter die bis zur Neuvermietung geltende Miete transparent darlegen und es müssen Verstöße gegen die Mietpreisbremse mit Bußgeldern geahndet werden.
Dies ist ein Statement des Landesverbandes Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Priska Hinz ist Spitzenkandidatin.
SPD - Thorsten Schäfer-Gümbel
1. Welche Maßnahmen können wir von Ihnen hinsichtlich der Verbesserung der Wohnraumsituation im Ballungsraum erwarten?
Bauen, Bauen, Bauen mit einem Schwerpunkt auf öffentlich gefördertem Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen. In Wohnbaugesellschaften des Landes, auch bei der GWH, wollen wir Mietsteigerungen auf ein Prozent pro Jahr deckeln. Das wirkt dämpfend auf den ganzen Markt. Öffentliche Grundstücke wollen wir grundsätzlich über Erbbaurechte schnell und günstig für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, statt sie zu privatisieren und den Spekulanten zu überlassen.
2. Wie würden Sie die Entwicklung des ländlichen Raums fördern?
Im ländlichen Raum müssen vor allem kleine und altersgerechte Wohnungen entstehen. Niemand soll im Alter seine Heimat verlassen müssen, weil das Haus zu groß oder die Treppen zu steil sind. Für Menschen, die sich kein Eigentum leisten können, muss es Mietwohnungen geben. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir Umbauprogramme auflegen und da, wo gewünscht Eigentümer von Vermietungsrisiken befreien, indem die öffentliche Hand als Hauptmieter auftritt und selbst untervermietet.
Im ländlichen Raum müssen vor allem kleine und altersgerechte Wohnungen entstehen. Niemand soll im Alter seine Heimat verlassen müssen, weil das Haus zu groß oder die Treppen zu steil sind. Für Menschen, die sich kein Eigentum leisten können, muss es Mietwohnungen geben. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir Umbauprogramme auflegen und da, wo gewünscht Eigentümer von Vermietungsrisiken befreien, indem die öffentliche Hand als Hauptmieter auftritt und selbst untervermietet.
3. Wie ist Ihre Position zur Grunderwerbsteuer in Hessen?
Das Eigenheim soll erschwinglich sein. Die Grunderwerbsteuer, die sich unter der CDU fast verdoppelt hat, verteuert die Eigenheimbildung ungemein. Unter anderem wollen wir vor diesem Hintergrund die Grunderwerbsteuer für förderungswürdige Gruppen wieder senken. Wichtiger sind aber Förderprogramme für Häuslebauer und Familien.
Das Eigenheim soll erschwinglich sein. Die Grunderwerbsteuer, die sich unter der CDU fast verdoppelt hat, verteuert die Eigenheimbildung ungemein. Unter anderem wollen wir vor diesem Hintergrund die Grunderwerbsteuer für förderungswürdige Gruppen wieder senken. Wichtiger sind aber Förderprogramme für Häuslebauer und Familien.
4. Welchen Standpunkt vertreten Sie zu den Straßenbeiträgen in Hessen?
Wir wollen die Straßenbeiträge abschaffen und zwar vollständig und ohne Wenn und Aber. Einnahmeausfälle werden wir den Kommunen durch Ausgleichszahlungen ersetzen. Wer Straßenbeiträge nur ins Ermessen der Kommunen stellt, der ist in der Sache für den Erhalt der Straßenbeiträge. Denn klamme Kommunen werden immer Straßenbeiträge erheben, wenn sie es können.
5. Welche Zukunft hat die Mietpreisbremse in Hessen?
Die Mietpreisbremse ist ein Instrument von vielen, um die Preisexplosionen im Mietwohnungsmarkt auf regulatorischer Ebene in den Griff zu bekommen. Eine SPD-geführte Landesregierung wird sich in Berlin allerdings dafür stark machen, sie nachzubessern. Bei der hessischen Umsetzungsvorschrift werden wir die Vorgaben des Gesetzes beachten und für Klarheit sorgen. Dass das Landgericht Frankfurt die hessische Mietbegrenzungsverordnung wegen handwerklichen Mängeln für unwirksam erklärt hat, war nicht nur peinlich sondern hat auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Mieter und Eigentümer gleichermaßen geführt.
Die Mietpreisbremse ist ein Instrument von vielen, um die Preisexplosionen im Mietwohnungsmarkt auf regulatorischer Ebene in den Griff zu bekommen. Eine SPD-geführte Landesregierung wird sich in Berlin allerdings dafür stark machen, sie nachzubessern. Bei der hessischen Umsetzungsvorschrift werden wir die Vorgaben des Gesetzes beachten und für Klarheit sorgen. Dass das Landgericht Frankfurt die hessische Mietbegrenzungsverordnung wegen handwerklichen Mängeln für unwirksam erklärt hat, war nicht nur peinlich sondern hat auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Mieter und Eigentümer gleichermaßen geführt.
FDP - René Rock
1. Welche Maßnahmen können wir von Ihnen hinsichtlich der Verbesserung der Wohnraumsituation im Ballungsraum erwarten?
Der Staat ist derzeit Kostentreiber und Wohnungsbauverhinderer Nummer eins. Bürokratie, Auflagen und baubedingte Steuern wie Grundsteuer und Grunderwerbsteuer bremsen Investitionen im Wohnungsbau und machen es den Menschen immer schwieriger, selbst Eigentum zu erwerben. Wir als Freie Demokraten machen es den Menschen einfacher. Wir wollen u.a. mehr Marktwirtschaft im Wohnungsbau, den Eigentumserwerb wieder fördern, die Mietpreisbremse abschaffen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe und ein Moratorium bei der ENEV.
2. Wie würden Sie die Entwicklung des ländlichen Raums fördern?
Wir wollen einen attraktiven ländlichen Raum erhalten, indem wir ihn nicht nur als Ort der Landwirtschaft sehen, sondern als Zukunftsregion. Wir fördern daher die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum besonders und bringen die Digitalisierung mit dem Ausbau von Glasfaser und mobilem Internet genauso voran wie die Verkehrsverbindungen — ob Landesstraßen oder ÖPNV. Der ländliche Raum darf nicht das Freilichtmuseum Hessens werden. Deshalb wollen wir, die Entwicklungshemmnisse in der Landesplanung beseitigen, um die Konzentration der wirtschaftlichen Entwicklung einseitig auf den Ballungsraum zu beenden.
3. Wie ist Ihre Position zur Grunderwerbsteuer in Hessen?
Wir fordern eine weitere Entlastung der Bürger beim Erwerb von Wohneigentum. Wir wollen in einem ersten Schritt bei der Grunderwerbsteuer einen einmaligen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für die erste Immobilie der Bemessungsgrundlage für natürliche Personen einführen, denn die Entwicklung der letzten Jahre macht es den Familien aus breiten Bevölkerungsschichten fast unmöglich, Wohneigentum zu erwerben. Der Freibetrag wird für den Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien durch natürliche Personen gelten. Ziel ist es, den Menschen die Möglichkeit zu bieten, ihren Traum vom eigenen Heim bei gleichzeitiger Altersvorsorge zu verwirklichen.
Wir fordern eine weitere Entlastung der Bürger beim Erwerb von Wohneigentum. Wir wollen in einem ersten Schritt bei der Grunderwerbsteuer einen einmaligen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für die erste Immobilie der Bemessungsgrundlage für natürliche Personen einführen, denn die Entwicklung der letzten Jahre macht es den Familien aus breiten Bevölkerungsschichten fast unmöglich, Wohneigentum zu erwerben. Der Freibetrag wird für den Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien durch natürliche Personen gelten. Ziel ist es, den Menschen die Möglichkeit zu bieten, ihren Traum vom eigenen Heim bei gleichzeitiger Altersvorsorge zu verwirklichen.
4. Welchen Standpunkt vertreten Sie zu den Straßenbeiträgen in Hessen?
Wir Freie Demokraten stehen für eine Stärkung der Subsidiarität und damit der Kommunen und der Kommunalpolitiker, die näher am Bürger sind. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Kommunalparlamente wieder frei über die Abschaffung von Straßenbeiträgen entscheiden können. Wir gehen davon aus, dass viele diese Möglichkeit nutzen werden.
Wir Freie Demokraten stehen für eine Stärkung der Subsidiarität und damit der Kommunen und der Kommunalpolitiker, die näher am Bürger sind. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Kommunalparlamente wieder frei über die Abschaffung von Straßenbeiträgen entscheiden können. Wir gehen davon aus, dass viele diese Möglichkeit nutzen werden.
5. Welche Zukunft hat die Mietpreisbremse in Hessen?
Wir Freie Demokraten fordern, wie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bereits umgesetzt, die Abschaffung der sogenannten Mietpreisbremse. Weil sie Investitionen in mehr Wohnraum verhindert, ist sie nämlich eigentlich eine Wohnraumbremse. Vor allem für Privatpersonen ist die Rentabilität von Investitionen zurzeit fraglich. Gerade diese stellen laut der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 aber etwa zwei Drittel der Mietwohnungen bereit. Darüber hinaus sind Privatpersonen diejenigen Akteure im Wohnungsmarkt, die eben keine Erwirtschaftung horrender Renditen zum Ziel haben. Wenn sich die privaten Vermietenden aus dem Markt zurückziehen, verknappt das Wohnungsangebot weiter, die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum werden dadurch schlechter.
Wir Freie Demokraten fordern, wie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bereits umgesetzt, die Abschaffung der sogenannten Mietpreisbremse. Weil sie Investitionen in mehr Wohnraum verhindert, ist sie nämlich eigentlich eine Wohnraumbremse. Vor allem für Privatpersonen ist die Rentabilität von Investitionen zurzeit fraglich. Gerade diese stellen laut der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 aber etwa zwei Drittel der Mietwohnungen bereit. Darüber hinaus sind Privatpersonen diejenigen Akteure im Wohnungsmarkt, die eben keine Erwirtschaftung horrender Renditen zum Ziel haben. Wenn sich die privaten Vermietenden aus dem Markt zurückziehen, verknappt das Wohnungsangebot weiter, die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum werden dadurch schlechter.
DIE LINKE - Hermann Schaus
1. Welche Maßnahmen können wir von Ihnen hinsichtlich der Verbesserung der Wohnraumsituation im Ballungsraum erwarten?
2. Wie würden Sie die Entwicklung des ländlichen Raums fördern?
Die Kluft zwischen Stadt und Land wächst. Vor allem ländliche Regionen müssen stärker gefördert werden, damit sie wirtschaftlich und kulturell nicht abgehängt werden und nicht immer mehr Menschen deshalb diese Regionen verlassen.Um dieser Entwicklung zu begegnen, fordert die LINKE strukturpolitische Maßnahmen für ländliche Regionen. Während der Bevölkerungsdruck auf die Ballungsgebiete wächst, stellen sich auf dem Land ganz andere Probleme dar. Der ÖPNV muss ausgebaut werden, Schulen müssen erhalten bleiben, Ämter und Behörden müssen bürgernah zur Verfügung stehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze in mittelständischen Betrieben gefördert und der Breitbandausbau unterstützt werden und Freizeit und Kulturangebote müssen erhalten bleiben.
5. Welche Zukunft hat die Mietpreisbremse in Hessen?
Die hessische Mietpreisbremse wurde vom Landgericht Frankfurt im März diesen Jahres als unwirksam erklärt. Grund hierfür war ein Formfehler bei der Veröffentlichung der Verordnung.
Bezahlbarer Wohnraum im Ballungsgebiet Rhein-Main — aber auch an anderen Hessischen Hochschulstandorten — wird immer mehr zur Mangelware. Jüngste Zahlen belegen, dass auch im vergangenen Jahr die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen erneut gesunken ist. Inzwischen stehen in Hessen nur noch rund 85.000 Sozialwohnungen zur Verfügung. Gleichzeitig ist die Zahl der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die aktuell nicht mit einer solchen geförderten Wohnung versorgt werden können, auf über 50.000 angestiegen.
DIE LINKE fordert ein umfangreiches und wirkungsvolles Maßnahmenpaket zur Bekämpfung dieses immer dramatischer werdenden Wohnraummangels. Hierzu gehört neben dem jährlichen Bau von mindestens 10.000 neuen Sozialwohnungen vor allem auch eine soziale Grund- und Bodennutzung. Öffentlicher Boden und öffentliche Immobilien dürfen nicht privatisiert werden, sondern müssen für den Wohnungsbau genutzt werden.
Darüber hinaus fordern wir, dass Sozialbindungen auf Dauer bestehen bleiben müssen. Der dramatische Verlust an öffentlich gefördertem Wohnraum in den vergangenen Jahren hängt auch maßgeblich damit zusammen, dass Sozialbindungen ausgelaufen und viele dieser ehemals preisgünstigen Wohnungen ohne adäquaten Ersatz dem freien Wohnungsmarkt überlassen wurden. Weitere wichtige Bausteine einer Wohnungspolitik, die zu einer Verbesserung des Wohnungsmarktes führen würden, sind ein Gesetz gegen Zweckentfremdung und Leerstand, wie es die Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag bereits mehrfach eingebracht hat, die Wiedereinführung der 1990 abgeschafften Wohngemeinnützigkeit sowie die Umwandlung von Büroleerstand in Wohnraum — wo immer dies möglich ist. Alleine in Frankfurt stehen aktuell rund 1,5 Millionen Quadratmeter Büroraum leer. Ein nicht unerheblicher Teil hiervon könnte für Wohnflächen nutzbar gemacht werden.
Die Kluft zwischen Stadt und Land wächst. Vor allem ländliche Regionen müssen stärker gefördert werden, damit sie wirtschaftlich und kulturell nicht abgehängt werden und nicht immer mehr Menschen deshalb diese Regionen verlassen.Um dieser Entwicklung zu begegnen, fordert die LINKE strukturpolitische Maßnahmen für ländliche Regionen. Während der Bevölkerungsdruck auf die Ballungsgebiete wächst, stellen sich auf dem Land ganz andere Probleme dar. Der ÖPNV muss ausgebaut werden, Schulen müssen erhalten bleiben, Ämter und Behörden müssen bürgernah zur Verfügung stehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze in mittelständischen Betrieben gefördert und der Breitbandausbau unterstützt werden und Freizeit und Kulturangebote müssen erhalten bleiben.
Daher fordert die LINKE den Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung, der den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Die LINKE setzt sich für die regionale Abstimmung zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen ein, z.B. für die Beendigung des sinnlosen Unterbietungswettbewerbes bei den Gewerbesteuern und für sinnvolle regionale Entwicklungspläne, für Arbeitsplätze und Wohnraumplanung.
3. Wie ist Ihre Position zur Grunderwerbsteuer in Hessen?
Die Grunderwerbsteuer ist eine der wenigen Landessteuern. Wir setzen uns als LINKE schon seit vielen Jahren für ein gerechtes Steuersystem ein, worin Reiche und Superreiche durch die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und eine gerechte Erbschaftssteuer stärker als bisher herangezogen werden. Dabei sollen Eigenheimbesitzer mit einem hohen Freibetrag nicht betroffen sein! So könnten in Hessen zusätzliche 1,5 Milliarden Euro pro Jahr eingenommen werden. Auf dieser Grundlage könnten wir dann auch über eine Veränderung der Grunderwerbsteuer beraten.
4. Welchen Standpunkt vertreten Sie zu den Straßenbeiträgen in Hessen?
DIE LINKE lehnt sowohl einmalige, als auch wiederkehrende Straßenbeiträge ab. Wir haben dazu im Januar 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht, der die vollständige Abschaffung der Straßenbeiträge zum Ziel hatte.
Wir sind der Auffassung, dass Anwohnerinnenund Anwohner, die bereits über Erschließungsbeiträge für die Straßen bezahlt haben,nicht auch noch zusätzlich für die Sanierung dieser gerade stehen sollen.
Straßen sind Teil der öffentlichen Infrastruktur. Für ihre Instandhaltung bzw. Sanierung ist die öffentliche Hand zuständig. Die zum Teil existenzbedrohend hohen Beiträge für einzelne Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer müssen der Vergangenheit angehören.
Hessen sollte dem Beispiel Berlin, Hamburg oder auch Bayern folgen und die Straßenbeiträge vollständig abschaffen.
Die hessische Mietpreisbremse wurde vom Landgericht Frankfurt im März diesen Jahres als unwirksam erklärt. Grund hierfür war ein Formfehler bei der Veröffentlichung der Verordnung.
Wir halten die Mietpreisbremse grundsätzlich für einen richtigen und wichtigen Baustein zur Bekämpfung exorbitant steigender Mieten. Die Mietpreisbremsen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind jedoch mit so vielen Ausnahmeregelungen versehen, dass sie ihre Wirkung kaum entfalten können.
Daher kämpfen wir dafür, dass die hessische Verordnung zur Mietpreisbremse völlig überarbeitet und in verbesserter Form wieder verkündet wird.
Um laufende Klageverfahren von Mieterinnen und Mietern nicht zu gefährden, ist es aber notwendig, dass die hessische Verordnung umgehend erneut rechtskonform verkündet wird und somit von den Gerichten angewendet werden kann. Aktuell ist es leider so, dass Verfahren aufgrund der Unwirksamkeitserklärung des Landgerichts Frankfurt eingestellt werden. Diese Rechtsunklarheit kann weder im Interesse der Vermieter, noch im Interesse der Mieterinnen und Mieter sein.
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